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Bundesgericht bewilligt Lieferung von UBS-Kundendaten an Frankreich

Die Schweiz darf Namen und weitere Informationen zu rund 40'000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden senden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit drei zu zwei Stimmen gutgeheissen.

Agentur
sda
26.07.19 - 13:44 Uhr
Politik
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Lieferung von UBS-Kundendaten an Frankreich zulässig ist. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Lieferung von UBS-Kundendaten an Frankreich zulässig ist. (Archivbild)
KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Die Bundesgericht der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung haben in ihrer Beratung jedoch einhellig betont, dass die Daten nicht im Geldwäschereiverfahren gegen die UBS verwendet werden dürfen. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb die UBS fürchtet, dass die Infos des Amtshilfegesuchs gegen sie verwendet werden könnten.

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