Bundesgericht bewilligt Lieferung von UBS-Kundendaten an Frankreich
Die Schweiz darf Namen und weitere Informationen zu rund 40'000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden senden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit drei zu zwei Stimmen gutgeheissen.
Die Schweiz darf Namen und weitere Informationen zu rund 40'000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden senden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit drei zu zwei Stimmen gutgeheissen.
26.07.19 - 13:44 Uhr
Politik
Die Bundesgericht der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung haben in ihrer Beratung jedoch einhellig betont, dass die Daten nicht im Geldwäschereiverfahren gegen die UBS verwendet werden dürfen. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb die UBS fürchtet, dass die Infos des Amtshilfegesuchs gegen sie verwendet werden könnten.
Mehr zu Politik
MEHR
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.