Nur einer von drei Anträgen kommt vor die Landsgemeinde
Der Landrat hat gestern einen Memorialsantrag als unerheblich und einen als unzulässig erklärt. Nur der dritte Memorialsantrag, der die Kirchensteuern für Firmen abschaffen will, kommt regulär vor die Landsgemeinde.
Der Landrat hat gestern einen Memorialsantrag als unerheblich und einen als unzulässig erklärt. Nur der dritte Memorialsantrag, der die Kirchensteuern für Firmen abschaffen will, kommt regulär vor die Landsgemeinde.
27.06.19 - 04:30 Uhr
Politik
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