Parolini lanciert 5G-Informationsoffensive
In vielen Gemeinden gibt es kritische Stimmen wegen 5G – auch aufgrund offener Fragen. Nun hat sich die Regierung eingeschaltet.
In vielen Gemeinden gibt es kritische Stimmen wegen 5G – auch aufgrund offener Fragen. Nun hat sich die Regierung eingeschaltet.
Überall, wo die Mobilfunkbetreiber neue Mobilfunkantennen aufstellen wollen, stossen sie mit ihren Baugesuchen auf grossen Widerstand. Am Donnerstag war 5G das grosse Thema an der Gemeindeversammlung in Rhäzuns, in Arosa wurde kürzlich eine Petition gegen 5G gestartet. Ftan, Valbella, Cazis, Seewis Dorf, und Bonaduz sind weitere Beispiele, wo die Einwohnerschaft aus verschiedensten Gründen Sturm gegen 5G-Antennen in ihrem Dorf läuft.
Da Ängste und Unsicherheiten in der Bevölkerung bestehen, hat sich nun das Erziehungs-, Kultur und Umweltschutzdepartement mit Regierungspräsident Jon Domenic Parolini eingeschaltet. Parolini schrieb einen Brief, adressiert an die Gemeinden des Kantons Graubünden, in dem er zu den wichtigsten Punkten der Problematik Stellung nahm. Zusätzlich wurde ein Informationsblatt veröffentlicht. Parolini begründet diesen Brief so: «Die Gemeindebehörden waren verunsichert, vor allem dann, als Stimmen für ein Moratorium gegen 5G laut wurden. Ab diesem Zeitpunkt war mir klar, dass die Diskussion unbedingt faktenbasierter geführt werden muss.» Deshalb habe er sich dazu entschieden, die Gemeinden anzuschreiben und aus erster Hand über die Sachlage zu informieren.
Gegen Unwahrheiten und Ängste
Dies sei auch nötig gewesen, weil gewisse Kreise nicht davor zurückgeschreckt seien, mit Unwahrheiten Ängste zu schüren. Er schreibt im Brief auch, weshalb die Einführung von 5G Sinn macht: «Die Erschliessung mit Breitbandtechnologien, zu denen auch 5G gehört, ist eine wichtige Standortvoraussetzung für Graubünden. Parolini hält ausserdem fest: «Ich bin mir nicht ganz im Klaren, wie gross der Widerstand überhaupt ist. Es ist wie überall: Diejenigen, welche unzufrieden sind und ihre Stimme erheben, werden gehört, diejenigen, die einverstanden sind, melden sich nicht zu Wort.» Trotzdem nehme man die Bedenken ernst.
Im Schreiben listet Parolini die wichtigsten Punkte zum Thema Mobilfunkanlagen auf. Unter anderem heisst es da: «Es sind zurzeit keine Forschungsergebnisse absehbar, die darauf hindeuten würden, dass neue Mobilfunktechnologien mit anderen Auswirkungen verbunden wären als die alten.» In Graubünden sei ausserdem garantiert, dass Gesuche für Sendeanlagen vor der Erteilung einer Bewilligung auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlung geprüft würden. Zum Thema Strahlung und damit verbunden Moratorien, die in verschiedenen Kantonen bereits gefordert wurden, schreibt er: «Kantonale 5G-Moratorien aufgrund von Auswirkungen nichtionisierender Strahlung auf die Gesundheit sind nicht bundesrechtskonform.»
Viele Standorte geplant
In der vom Amt für Natur und Umwelt (ANU) verfassten Informationsbroschüre sind ebenfalls einige noch unbekannte Informationen enthalten. So erfährt man mehr über den Stand in Graubünden in Bezug auf 5G. Beispielsweise sind bis Ende April sechs Gesuche für neue Standorte für 5G eingereicht worden. Interessanter ist die Zahl der Gesuche bei sogenannten Bagatellverfahren – also geringfügigen Änderungen wie die Umfunktionierung der Mobilfunkanlage auf 5G. Diesbezüglich wurden 2019 bis Ende April ungefähr 50 Gesuche eingereicht. Der grösste Teil davon betrifft 5G.
Im letzten Abschnitt geht das ANU auch auf einen möglichen Lösungsansatz in Streitfällen ein: «Um den Bedenken der Anwohner Rechnung tragen und bei der Standortwahl für Sendeanlagen mitbestimmen zu können, kann ein runder Tisch mit Anwohnern und Gesuchstellern helfen.» Dabei sei es entscheidend, dass den Mobilfunkanbietern ein gleichwertiger Alternativstandort angeboten werden könne. Falls die gesetzlichen Vorgaben und die übrigen baurechtlichen Anforderungen erfüllt seien, könnten die Mobilfunkanbieter den Bau rechtlich durchsetzen. Dies sei aber nicht das Ziel der Anbieter.
Patrick Kuoni ist Redaktor bei Südostschweiz Print/Online. Er berichtet über Geschehnisse aus dem Kanton Graubünden. Der Schwerpunkt seiner Berichterstattung liegt auf den Themenbereichen Politik, Wirtschaft und Tourismus. Wenn er nicht an einer Geschichte schreibt, ist er als einer der Tagesverantwortlichen für die Zeitung «Südostschweiz» tätig. Patrick Kuoni ist in Igis (heutige Gemeinde Landquart) aufgewachsen und seit April 2018 fester Teil der Medienfamilie Südostschweiz. Mehr Infos
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Der Antennenherstellers…
Der Antennenherstellers ERICSSON (5G Antennen Swisscom) gibt in den Reklameprospekten für 5G-Antennen Sendeleistungen bis 25’000Watt ERP an. Dies gegenüber herkömmlichen Antennen, die mit maximal 3000Watt ERP betrieben werden. Wieso wird dies in den Medien nicht erwähnt? Des Weitern ist die Reichweite von 5G viel kürzer, daher sind für eine volle Abdeckung Antennen im maximalen Abstand von 300m notwendig. Oder, es werden riesige hohe 5G Antennen ausserhalb aufgestellt und dann mittels Strassenlaternen in den Dörfern verteilt, wie dies zurzeit in Ravensburg D geschieht. Solange nicht mit offenen Karten gespielt wird, ist Misstrauen gegenüber der Digitalisierung angebracht. Ist nur noch die Wirtschaft wichtig? Was ist mit Pflanzen, Tieren und der menschlichen Gesundheit?
Ab 1. Juni tritt die…
Ab 1. Juni tritt die Anpassung von Ziff. 63 in der NISV in Kraft - Das bedeutet: Bei adaptiven Antennen ist die Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme zu berücksichtigen. Die Behörden stehen dann in der Pflicht, bei diesen bislang ausschliesslich für 5G installierten Antennen dieser neuen Anforderung nachzukommen, um Bundesrecht gerecht zu werden.
Als Vertreter von NGOs in der Begleitgruppe zu Vollzugshilfen des BAFU weiss ich, dass die diesbezüglichen Vollzugshilfen noch ausstehen. Die Vollzugshilfen des BAFU stellen zwar kein zwingend einzuhaltendes Recht dar, sie zeigen den Vollzugsbehörden in den Kantonen jedoch eine Möglichkeit auf, wie Bundesrecht entsprochen werden kann. Jeder kann Kanton könnte aber auch eigene Vollzugsregeln festlegen, solange diese mit dem Bundesrecht konform sind. Solange die Bestimmungen fehlen, wie diese Variabilität im Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen ist, können solche Antennen ab 1. Juni nicht bewilligt werden, ohne das Bundesrecht missachtet wird.