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Dispensierung vom Fremdsprachenunterricht?

Die SVP fordert eine Dispensierungsmöglichkeit des Fremdsprachenunterrichts für die Realstufe. Überforderte Schülerinnen und Schüler sollen einfach einen entsprechenden Antrag stellen können und so bestmöglichst gefördert werden.

16.05.19 - 04:30 Uhr
Politik
Überforderte Schülerinnen und Schüler sollen einen Antrag auf Fachbefreiung der Fremdsprachen stellen können.
Überforderte Schülerinnen und Schüler sollen einen Antrag auf Fachbefreiung der Fremdsprachen stellen können.
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Im September 2018 fand in Graubünden die Abstimmung über die Fremdspracheninitiative statt. In der Diskussion wurde mehrfach eine unbürokratische Abwahlmöglichkeit von Fremdsprachen für überforderte Schülerinnen und Schüler gefordert. Dies soll im Sinne einer individuellen Förderung passieren. Mit der Einführung des Lehrplans 21 bestehe jedoch keine Möglichkeit mehr ein Fach abzuwählen, wie die SVP in ihrer Anfrage an die Regierung schreibt.

Die Regierung entgegnet, dass mit der Einführung des Lehrplans 21 auf Beginn des Schuljahres 2018/19 alle Pflichtfächer gleichwertig behandelt werden und die Abwahlmöglichkeiten für die Pflichtfremdsprachen aufgehoben wurde. Der aktuelle Lehrplan definiere neu Grundansprüche für die vier Fachbereiche «Mathematik», «Schulsprache», «1. Fremdsprache» und «Natur, Mensch, Gesellschaft». Die Schule als Institution und die Lehrpersonen hätten den Auftrag, die Erreichung dieser Grundansprüche im Unterricht zu ermöglichen.

Fachbefreiung als Förderung der Schüler

Die SVP fordert nun, dass in gut begründeten Einzelfällen eine Fachbefreiung möglich sein soll. «Wenn Schülerinnen und Schüler bereits grosse Mühe haben, die Grundanforderungen in der Erstsprache und den mathematischen Fächern zu erreichen, dann sollte der Abschluss der Realschule mindestens ermöglichen, dass diese Jugendlichen eine Attestlehre machen können». In dieser beruflichen Grundbildung mit Berufsattest (EBA) würden aber keine Fremdsprachenkenntnisse verlangt. «Eine Fachbefreiung entspräche in diesem Falle der grösstmöglichen Lernzielanpassung/Förderung» schreibt die SVP in der Anfrage an die Regierung.

Bisher sei die Fachbefreiung in Absprache mit der Schulleitung mit dem Fokus auf die bestmögliche Förderung des Schülers erfolgt. Neu müsse ein Dispensationsgesuch der Erziehungsberechtigten via Schulleitung beim Schulinspektorat eingereicht werden. Dabei betont die SVP, dass die Formulierung des Dispensationsgesuches gerade für Erziehungsberechtigte mit Migrationshintergrund grösste Schwierigkeiten darstelle.

Dispens auf Amtswegen möglich

Die «Befreiung von einzelnen Fächern» sei seit dem Inkrafttreten des total überarbeiteten Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden im Jahr 2013 möglich. Sofern diese im Rahmen einer integrativen Förderung mit Lernzielanpassung sei, schreibt die Regierung. Gemäss der Schulverordnung sei dafür eine Bewilligung des Amtes notwendig. Diese Bewilligung erfolge über ein unbürokratisches, kantonal standardisiertes Verfahren innert maximal zwei Arbeitswochen.

Um eine Fachbefreiung für ihr Kind zu ersuchen, sei lediglich ein kurzes Schreiben der Erziehungsberechtigten an das regionale Schulinspektorat nötig. Dieses klärt ab, ob die Schule zusammen mit den Eltern die Notwendigkeit einer Fachbefreiung gemäss den kantonalen Vorgaben besprochen hat und ob eine schulische Ersatzlösung während der ausfallenden Lektionen gewährleistet ist.

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