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Opfer lassen sich nicht für «blöd» verkaufen

Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben Anrecht auf 25'000 Franken. Doch die Auszahlpraxis des Bundes lässt immer noch zu wünschen übrig.

Pierina
Hassler
07.05.19 - 04:30 Uhr
Politik
Der «Ort der Begegnung» am Rande des Fürstenwaldes in Chur soll an die  Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen erinnern.
Der «Ort der Begegnung» am Rande des Fürstenwaldes in Chur soll an die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen erinnern.
MARCO HARTMANN
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