Opfer lassen sich nicht für «blöd» verkaufen
Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben Anrecht auf 25'000 Franken. Doch die Auszahlpraxis des Bundes lässt immer noch zu wünschen übrig.
Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben Anrecht auf 25'000 Franken. Doch die Auszahlpraxis des Bundes lässt immer noch zu wünschen übrig.
07.05.19 - 04:30 Uhr
Politik
Es sei an der Zeit, dass die offizielle Schweiz etwas tue, was man allen ehemaligen Verdingkindern und den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen bisher verweigert habe», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga am 11. April 2013. «Für das Leid, das Ihnen angetan wurde, bitte ich Sie im Namen der Landesregierung aufrichtig und von ganzem Herzen um Entschuldigung.»
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