Opfer lassen sich nicht für «blöd» verkaufen
Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben Anrecht auf 25'000 Franken. Doch die Auszahlpraxis des Bundes lässt immer noch zu wünschen übrig.
Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben Anrecht auf 25'000 Franken. Doch die Auszahlpraxis des Bundes lässt immer noch zu wünschen übrig.
07.05.19 - 04:30 Uhr
Politik

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