Einfach bar auf die Hand
Zehntausende wurden in der Schweiz bis in die 1980er-Jahre weggesperrt, verdingt, versorgt. Die Opfer erhalten 25 000 Franken - dies aber nur, wenn ihr Gesuch um den Solidaritätsbeitrag vom Bundesamt für Justiz genehmigt wird. Und dies kann dauern.
Zehntausende wurden in der Schweiz bis in die 1980er-Jahre weggesperrt, verdingt, versorgt. Die Opfer erhalten 25 000 Franken - dies aber nur, wenn ihr Gesuch um den Solidaritätsbeitrag vom Bundesamt für Justiz genehmigt wird. Und dies kann dauern.
Zehntausende wurden in der Schweiz bis in die 1980er-Jahre weggesperrt, verdingt, versorgt. All das mit dem Segen des Staates. Seit dem Frühling 2018 erhalten Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen Geld für das erlittene Leid. 25 000 Franken pro Person – natürlich nur, wenn ihr Gesuch um den Solidaritätsbeitrag vom Bundesamt für Justiz genehmigt wird. Und diese Untersuchungen dauern. Geht es dann ums Auszahlen, dauert es weiter an – jahrelang.