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Amden muss enteignete Grundbesitzer entschädigen

Das Bundesgericht hat entschieden: Weil die Gemeinde Amden einen Teil des Grundstücks um das denkmalgeschützte Haus Vorderächern aus der Bauzone gestrichen hat, muss sie die Besitzer entschädigen.

Christine
Schibschid
17.04.19 - 04:30 Uhr
Politik
Streitpunkt: Weil die Gemeinde hier Bauland ausgezont hat, muss sie eine Entschädigung bezahlen.
Streitpunkt: Weil die Gemeinde hier Bauland ausgezont hat, muss sie eine Entschädigung bezahlen.
Bild Markus Timo Rüegg
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