Amden muss enteignete Grundbesitzer entschädigen
Das Bundesgericht hat entschieden: Weil die Gemeinde Amden einen Teil des Grundstücks um das denkmalgeschützte Haus Vorderächern aus der Bauzone gestrichen hat, muss sie die Besitzer entschädigen.
Das Bundesgericht hat entschieden: Weil die Gemeinde Amden einen Teil des Grundstücks um das denkmalgeschützte Haus Vorderächern aus der Bauzone gestrichen hat, muss sie die Besitzer entschädigen.
17.04.19 - 04:30 Uhr
Politik
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