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Überbauung an Rütistrasse gestoppt

Der Kanton heisst die Rekurse gegen die Bauprojekte Chrüzacher II und Rütistrasse Süd gut. In Rapperswil-Jona ist das Erstaunen darüber gross. Der Stadtrat will nun das Gespräch mit dem Regierungsrat suchen.

16.02.19 - 04:30 Uhr
Politik
Abgelehnt: Chrüzacher II (links der Rütistrasse) und Rütistrasse Süd (rechts der Strasse) werden nicht gebaut.
Abgelehnt: Chrüzacher II (links der Rütistrasse) und Rütistrasse Süd (rechts der Strasse) werden nicht gebaut.
BILD MANUELA MATT

Im Stadtforum verkündete Thomas Furrer, Bauchef in Rapperswil-Jona, das definitive Ende der Überbauungspläne Chrüzacher II und Rütistrasse Süd. Dies, nachdem das St. Galler Baudepartement die Rekurse der Stockwerkeigentümergemeinschaft Unterer Kreuzacker und von Anwohnern an der Meienberg­strasse gutgeheissen hatte. Der Rekursentscheid betrifft überdies auch den Teilzonenplan Chrüzacher und den Teilstrassenplan Chrüzacher/Hinterer Meienberg.
Das Baudepartement begründet seinen Entscheid mit einem Verstoss gegen die Planbeständigkeit des Zonenplans: Es gebe kein ausreichendes öffentliches ­Interesse an einer Sonderbebauung an diesem Ort. Es sei fraglich, ob städtebauliche Vorteile vorliegen würden. Zudem macht die Rechtsabteilung ein Übertragungsverbot bei der Ausnützung geltend. Und überdies erfülle der Teilstrassenplan die Anforderungen an ein Strassen­projekt nicht: Es fehle an Grundlagen bei der Strasseninfrastruktur ab der Rütistrasse.  

Dem Kanton die Meinung sagen

«Wir sind sehr irritiert über diesen Entscheid», sagt Furrer: «Wo, wenn nicht hier an diesem Ort, soll denn etwas Grosses gebaut werden können?» Hier greife der Kanton ungebührlich in den Ermessensspielraum der Stadt ein. Der Stadtrat werde das Gespräch mit Regierungsrat Marc Mächler suchen, um in Erfahrung zu bringen, wieso dieser Paradigmenwechsel in der Einschätzung von Projekten stattgefunden habe, die das verdichtete Bauen nach innen zum Ziel hätten.

«Wir sind sehr irritiert über diesen Entscheid. Wo, wenn nicht hier, soll etwas Grosses gebaut werden können?»

Thomas Furrer, Stadtrat und Bauchef in Rapperswil-Jona


Schliesslich passten die vorgängigen Signale des Kantons nicht zum jetzt gefällten Entscheid des Baudepartements. Zumal dieser formaljuristisch begründet worden sei, bemerkt Furrer: «Den Entscheid werden wir nicht anfechten, weil das St. Galler Verwaltungsgericht in der Regel Beschlüsse des Baudepartements stützt.»

Kein Weiterzug ans Gericht

Es gebe durchaus ein öffentliches Interesse aus Sicht der Stadt, sagt der Bauchef: Es habe sich schliesslich um eine ganzheitliche, aufeinander abgestimmte Planung gehandelt. «Es wurde ein städtebaulich und architektonisch besseres Projekt erreicht, als nach der Grundordnung möglich gewesen wäre», sagt Furrer. «Hinzu kommt, dass der Lärmschutz gelöst und die Nachbarinteressen gewahrt wurden.»
Die Bauherrschaft akzeptiert derweil den Rekursentscheid des Baudepartements. Damit einher geht ein Neustart nach einer Planungsarbeit von rund fünf Jahren: Es wird nun ein neues Bauprojekt in Regelbauweise geplant. Was in der Regel dazu führt, dass ein Gebäude weniger hoch gebaut werden kann.

Chrüzacher I wird gebaut

Nicht tangiert vom Entscheid des ­Baudepartements ist die Wohn- und ­Gewerbeüberbauung Chrüzacher I: Bei diesem Bauprojekt können demnächst die Bagger auffahren, nachdem keine Einsprache gegen das Baugesuch eingegangen ist. Geplant sind 13 Eigentumswohnungen sowie zwei Gewerberäume. Das Baugebiet umfasst rund 2500 Quadratmeter.

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