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Regierung stellt vorsorglich die Sparbremse neu ein

Mit der Revision von 14 kantonalen Gesetzen soll der Grosse Rat Graubündens Spielräume zur Steuerung der kantonalen Ausgaben erhalten. Die Regierung will das aber nicht als Sparpaket verstanden wissen, vielmehr sollen sich abzeichnende Engpässe besser aufgefangen werden können.

Südostschweiz
19.12.18 - 15:46 Uhr
Politik
Der Grosse Rat will Ausgabeverpflichtungen lockern.
Der Grosse Rat will Ausgabeverpflichtungen lockern.

Während die kantonale FDP seit längerem ein Sparprogramm fordert, gibt sich die politische Mitte in Graubünden mit einer Ausgabedisziplin zufrieden. Und die Linke will keinesfalls auf auf Vorrat sparen.

Nun zeigen aber Auswertungen, dass sich Ausgaben im Beitrags- und Personalbereich, über das Budget des Kantons Graubünden steuerbar sind, in Zukunft annähernd verdoppeln. Dadurch würden sich mittel- und langfristig finanzielle Engpässe abzeichnen. Dem will die Bündner Regierung mit dem Projekt Haushaltsflexibilisierung (GrFlex ) entgegenwirken. Sie will 14 kantonale Gesetze revidieren und damit bestehende Ausgabenbindungen lockern oder aufheben. Weiter soll klar definiert werden, wann mit dem Sparen, also mit Beitragskürzungen gestartet werden müsste. Nämlich dann, wenn die Jahresrechnung ein Defizit von mehr als 35 Millionen Franken aufweist und gleichzeitig Budget und Finanzplanung Defizite von durchschnittlich mehr als 85 Millionen Franken vorgesehen wären.

Am Mittwoch hat die Regierung die Vernehmlassung zu GrFlex eröffnet. Gemäss einer Mitteilung haben die Gesetzesrevisionen aber keine direkten Auswirkungen auf den Kantonshaushalt. Sie schaffen nur zusätzliche Spielräume zu einer allfälligen Reduktion von Ausgaben. Deshalb spricht die Regierung auch nicht von einem Sparpaket, wie Finanzdirektorin Barbara Janom Steiner auf Anfrage betonte. «Es geht nicht um fixe Zahlen, sondern um einen Spielraum für den Grossen Rat», so die scheidende Regierungsrätin. Wo und wie viel gespart werden müsste, das müsse zum jeweiligen Zeitpunkt konkret entschieden werden, so Janom Steiner weiter. Und: «2019 und 2020 wird das sicher nicht der Fall sein.»

Hier hat der Grosse Rat finanzpolitischen Spielraum:

  • kantonseigene Wirtschaftsförderung
  • Bündner Land- und Forstwirtschaft
  • Kultur
  • gemeinwirtschaftliche Leistungen der Spitäler
  • Forschung
  • Strassenbau und -unterhalt

Diese Ausgabenverpflichtungen sind in Graubünden gesetzlich verankert:

  • Betriebsbeiträge an Fachschulen im Kanton
  • Beitrag an die Sing- und Musikschulen
  • Einlage von allgemeinen Staatsmitteln in die Strassenrechnung
  • Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien
  • Zahlungen an das kantonale Personal

Würde das Gesetz so belassen und der Kanton gezwungen, ein Entlastungspaket umzusetzen, würden sich die Sparmassnahmen übermässig auf jene Bereiche konzentrieren, die überhaupt steuerbar sind. Die finanziell gebundenen Ausgaben aber würden nicht angetastet werden können. Und gerade dies möchte der Kanton mit GrFlex vermeiden. Weiter möchte er auch keine Lastenverschiebung auf die Gemeinden machen.

Konkret will die Regierung 14 Gesetze mit Aufgabenbindungen lockern oder aufheben. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2019. (phw)

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