Gericht rügt die IV-Stelle überdurchschnittlich oft
Das Verwaltungsgericht heisst im laufenden Jahr mehr als jede zweite Beschwerde gut.
Das Verwaltungsgericht heisst im laufenden Jahr mehr als jede zweite Beschwerde gut.
Vielleicht sind es ja nur Zufälle: Das Glarner Verwaltungsgericht hat 2016 und 2018 klar über die Hälfte der Beschwerden gegen die Glarner Invalidenversicherung ganz oder teilweise gutgeheissen. Im Schweizer Durchschnitt liegt die Quote laut dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts etwa bei einem Drittel. In den Jahren 2015 und 2017 liegt der Glarner Wert ziemlich genau in dieser Höhe. Insgesamt wird die Glarner IV-Stelle über die Jahre deutlich häufiger vom Gericht zurückgepfiffen als andere.
Seit Jahren klagen Mitarbeiter der IV-Stelle über das schlechte Arbeitsklima. Dadurch kommt es zu vielen personellen Wechseln. Die in den Augen des Gerichts oft mangelhaften Entscheide könnten eine Folge davon sein.
Rechtliches Gehör verletzt
In den Urteilen des Verwaltungsgerichts wird denn auch überraschend häufig ein klarer Verfahrensmangel gerügt. So kommt es offenbar immer wieder vor, dass die – abschlägige – Verfügung der IV-Stelle denselben Wortlaut hat wie der Vorbescheid. Auf die oft ausführlich begründeten Eingaben der Versicherten gegen den Vorbescheid geht die IV-Stelle gar nicht ein. Für das Gericht ist das eine klare Verletzung des rechtlichen Gehörs.
Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert. Mehr Infos
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