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Kanton erhält bis zu eine halbe Million Franken nachträglich

Der Kanton Graubünden kommt ungeplant zu mehr Steuereinnahmen. Vor 15 Jahren kam es zu einem Fehler bei der Einführung der Reisezeitentschädigung für Kantonsparlamentarier. Die Grossräte könnten die Steuerkasse mit bis zu einer halben Million Franken füllen.

Südostschweiz
30.11.18 - 04:30 Uhr
Politik
Zwischen 300'000 und 500'000 Franken an Steuern dürften nachbezahlt werden.
Zwischen 300'000 und 500'000 Franken an Steuern dürften nachbezahlt werden.
PIXABAY

Der morgendliche Gang zum Briefkasten dürfte am Donnerstag bei den bisherigen und ehemaligen Bündner Grossräten keine Freude ausgelöst haben. Sie wurden vom Bündner Finanzamt über eine Steuerrückzahlung informiert. Die Parlamentarier haben nicht etwa betrogen, sondern der Fehler wurde vor 15 Jahren bei der Einführung der sogenannten Reisezeitentschädigung gemacht.

Die Parlamentarier werden seit 2003 für ihre Anreise nach Chur finanziell entschädigt. Jährlich werden dadurch insgesamt rund 150'000 Franken vergütet, wie das Departement für Finanzen und Gemeinden am Donnerstag mitteilte. Bisher hatte das Personalamt die Reisezeitentschädigung als Spesen aufgeführt und nicht als Lohn. Dadurch wurden in den letzten 15 Jahren keine Steuern und keine Sozialabgaben erhoben. Dies muss nun nachgeholt werden, wie das Departement für Finanzen und Gemeinden weiter schrieb.

Finanzkontrolle hat aufgedeckt

Das Gesetz schreibt vor, dass die Beiträge für die vergangenen zehn Jahre nachbesteuert werden. Ehemalige und aktuelle Grossräte werden nun also zur Kasse gebeten. Die Bündner Finanzdirektorin Barbara Janom Steiner erklärte auf Anfrage von «suedostschweiz.ch», dass der Fehler erst aufgrund eines Berichts der Bündner Finanzkontrolle festgestellt wurde. Es habe zuvor niemand bemerkt, dass die Reisezeitentschädigung nicht als Spesen geführt werden darf.

Konkret werden Nachsteuern auf 1,5 Millionen Franken fällig. Des Weiteren müssen auch die Sozialversicherungsbeiträge nachbelastet werden. Wie viel Geld dies schliesslich in die Kantonskasse spült, ist noch nicht ganz klar. Dies ist von der Progressionsstufe des jeweiligen Parlamentariers abhängig. Das heisst, je nach Einkommen fallen die Steuern unterschiedlich hoch aus. Janom Steiner rechnet jedoch mit nachträglichen Einnahmen von 300'000 bis 500'000 Franken.

«Dass keine Freude bei den Betroffenen aufkommt, dafür habe ich Verständnis. Die ist bei uns auch nicht aufgekommen», erklärte die Finanzdirektorin. Jeder andere Steuerpflichtige müsse ebenfalls nachzahlen, rief Janom Steiner in Erinnerung. Falls jemand die Nachzahlung nicht akzeptiere, stehe ihm natürlich der Gang vor Gericht frei.

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Peinlich!!! Nicht nur für den Kanton sondern auch für die gut gebildeten Grossräte, welche selbst Unternehmer sind und zuletzt für alle Revisoren insbesondere die der AHV ... konzentriert euch weiter auf die kleinen Betriebe und den kleinen Schweizer Bürger.

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