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Häusliche Gewalt: Warten auf den Bund

Die Antwort der Bündner Regierung auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat erhält nach der Gewalttat von Sent plötzlich Brisanz.

Südostschweiz
07.11.18 - 04:30 Uhr
Politik
Haeusliche Gewalt
Die Bündner Regierung will bei Massnahmen gegen häusliche Gewalt alle Amtsstellen vernetzen.
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Die Bündner Regierung will Massnahmen zur häuslichen Gewalt wenn möglich interkantonal umsetzen. Darüber entscheiden will sie erst nach einer nationalen Konferenz zur sogenannten Istanbul-Konvention, welche kommende Woche stattfindet. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage von SP-Grossrätin Julia Müller. Müllers Vorstoss war von mehr als einem Viertel des Bündner Kantonsparlaments mitunterzeichnet worden.

An der nationalen Konferenz zur Istanbul-Konvention sollen unter anderem die Rollen von Bund, Kantonen und Nichtregierungsorganisationen bei der Umsetzung des Abkommens beleuchtet werden. Ein Thema ist laut der Regierung auch, wie die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Beteiligten gestaltet wird.

Kooperation «eingeleitet»

In ihrer Antwort geht die Regierung auch auf die Rolle und die bisherige Tätigkeit der im Jahr 2015 geschaffenen Koordinationsstelle zur häuslichen Gewalt im kantonalen Sozialamt ein. Diese habe seit ihrer Gründung zum einen Massnahmen zur Sensibilisierung vorgenommen, zum anderen aber auch die Vernetzung mit nationalen Konferenzen sichergestellt. Zudem sei die «Kooperation der beteiligten Institutionen und Ämter im Kanton eingeleitet» worden, schreibt die Regierung.

Die Massnahmen gegen häusliche Gewalt sollen nach dem sogenannt integralen Ansatz umgesetzt werden. Das heisst, dass möglichst alle mit dem Thema befassten Amtsstellen und Institutionen zusammenarbeiten und sich vernetzt betätigen sollen.

Im Rahmen dieses Ansatzes hätten in den vergangenen Jahren bereits diverse «Abklärungen mit Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft, der Opferhilfe, dem Amt für Migration und Zivilrecht, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, der Stiftung Frauenhaus, dem Amt für Justizvollzug, der Beratungsstelle für gewaltausübende Personen, dem Kantonsarzt, dem Erziehungsdepartement und der Stabsstelle für Chancengleichheit stattgefunden», heisst es in der Antwort der Regierung weiter. (so)

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