Raumplanungsgesetz ist verabschiedet
Bereits gestern zeigte sich, dass die Revision des Raumplanungsgesetzes ein hartes Stück Arbeit wird. Heute ging die Debatte um Bauland und Abgaben weiter. Die wichtigsten Aussagen und Entscheidungen gibt es im Liveticker.
Bereits gestern zeigte sich, dass die Revision des Raumplanungsgesetzes ein hartes Stück Arbeit wird. Heute ging die Debatte um Bauland und Abgaben weiter. Die wichtigsten Aussagen und Entscheidungen gibt es im Liveticker.

Das Wichtigste in Kürze:
- Umzonungen und Aufzonungen sind nicht abgabepflichtig
- Die Abgabe aus Einzonungen beträgt 30 Prozent des Mehrwertes
- Es gibt einen kantonalen und einen kommunalen Fonds
- 75 Prozent der Mehrwertabgaben fliessen in den kantonalen Fonds
- Neu müssen Gebäude ab vier Wohnungen behindertengerecht gebaut werden
- Die Teilrevision verabschiedet
Ticker
Mit diesem letzten Entscheid ist die Oktobersession zu Ende. Wir wünschen allen einen schönen Abend.
Feeedisch!
Die Teilrevision ist durchberaten und verabschiedet. Dies mit 88:18 Stimmen. Schlussbilanz: Die SP ist mehrheitlich zufrieden. Die SVP nicht wirklich.
Die Pause ist beendet und der Grosse Rat zeigt sich entscheidungsfreudig. Artikel 80 Absatz 2 ist durch. Mit 66:40 Stimmen entscheidet der Rat, dass bestehende Wohnbauten mit acht oder weniger Wohnungen nur behindertengerecht werden sollen, wenn die Gemeinden dies im Baugesetz vorsehen.
Nach über einer Stunde ist Artikel 80 (Absatz 1 und 1bis) durch. Im Gesetz wird folgendes verankert:
- Neue öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen sowie neue Bauten und Anlagen mit mehr als 50 Arbeitsplätzen müssen nach den anerkannten Fachnormen so gestaltet werden, dass sie auch für Menschen mit Behinderung zugänglich sind.
- Gebäude mit mehr als vier – statt heute acht – Wohnungen müssen behindertengerecht sein.
Damit hat die Bündner Regierung erneut «gesiegt». Der Rat hat dem Gesetzestext in der Botschaft mit 73:41 Stimmen zugestimmt. Die Grossräte verabschieden sich nun zunächst einmal in die Pause.
Wie erwartet sorgt Artikel 80 für viele Emotionen und Diskussionen. Seit über 30 Minuten nehmen die Grossräte Stellung dazu. Viele Voten zielen dabei darauf ab, dass eben nicht nur Rollstuhlfahrer ein Bedürfnis nach barrierefreien Gebäuden hätten. Auch Eltern mit Kinderwagen oder ältere Personen seien darauf angewiesen.
Aktuell wollen noch weitere vier Politiker etwas dazu sagen. Wir warten gespannt auf die Abstimmung.

«Universal Design» - dafür spricht sich der Churer Stadtrat und SP-Grossrat Patrik Degiacomi aus. Jedes Gebäude soll demnach von möglichst vielen Personen genutzt werden können.

Grossrat Ruedi Weber plädiert für sinnvolle Umbauten. Einen Neubau behindertengerecht zu bauen, finde er wichtig. Bestehende Häuser/öffentliche Gebäude umzubauen, unterstützt der SVP-Politiker, der selbst im Rollstuhl sitzt, hingegen nicht.
Jetzt ist Artikel 80 - und damit folgender Absatz - an der Reihe:
«Neue Gebäude mit mehr als vier Wohnungen müssen nach den anerkannten Fachnormen so gestaltet werden, dass die einzelnen Wohnungen hindernisfrei zugänglich sind und im Innern den Anforderungen des anpassbaren Wohnungsbaus entsprechen. Bei neuen Gebäuden mit fünf bis acht Wohnungen genügt es, wenn wenigstens die Wohnungen eines Geschosses hindernisfrei zugänglich sind und der Zugang zu den übrigen Wohnungen anpassbar ist.»
Die Kommissionsminderheit will diesen neuen Absatz nicht im Gesetz verankern und beantragt die Streichung.

Was im Rat gerade passiert? Es wird Artikel für Artikel durchgepaukt ... Zwischenbilanz: Jetzt werden primär noch Details besprochen. Spannend wird es dann jedoch noch bei der Frage nach behindertenfreundlichen Wohnungen. Die Regierung fordert nämlich, dass künftig schon Häuser mit mehr als vier – statt heute acht – Wohnungen behindertenfreundlicher sein sollen.
Der Nachmittag beginnt friedlich
Der letzte Teil der Oktobersession ist gestartet. Es geht immer noch um das Raumplanungsgesetz. Zu Beginn des Nachmittags sind sich die Grossräte und die Regierung für einmal einig. Die Anträge für Auszonungskosten sollen bis ins Jahr 2035 eingereicht werden. Die Regierung soll diese Frist um maximal zwei Jahre verlängern dürfen. Dem Antrag von CVP-Grossrat Reto Loepfe stimmte der Rat mit 105:4 Stimmen zu.