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FDP will keine «Sesselkleber» in Davos

Die FPD Davos hat bei der Landratssitzung vom 28. September ein Postulat eingereicht, welches eine Amtszeitbeschränkung für Mandate über den Kleinen und Grossen Landrat hinaus fordert.

Südostschweiz
28.09.18 - 09:54 Uhr
Politik
In Davos soll kein Amtsinhaber länger als zwölf Jahre auf seinem Stuhl sitzen.
In Davos soll kein Amtsinhaber länger als zwölf Jahre auf seinem Stuhl sitzen.
PIXABAY

Maximal zwölf Jahre sollen Mandatsträger für die Gemeinde Davos im Amt sein. So fordert es die FDP Davos in einem Postulat, welches am 27. September an der Davoser Landratssitzung behandelt wurde. Diese Amtszeitbeschränkung gelte seit bald 15 Jahren bereits für den Kleinen und Grossen Landrat sowie den Schulrat. Die FDP verweist im Postulat auf die positiven Erkenntnisse, welcher über die Jahre mit dieser zwölf-Jahres-Regelung gesammelt werden konnten. So würden sich Mandatsträger ansprechend in ihre Aufgaben einarbeiten können und hätten genügend Zeit, die anstehenden Aufgaben zu erfüllen. Überdies verhindere die Begrenzung ein mögliches «Sesselkleben» und bringe durch personelle Wechsel neue Ideen in die Davoser Politik, heisst es im Schreiben weiter.

Drei-Punkte-Plan

Die FDP fordert den Kleinen Landrat in ihrem Postulat zu folgenden drei Schritten, respektive Regelungen auf:

1. Der Kleine Landrat nutzt seinen Einfluss mittels Anträgen in den gemeindeeigenen oder gemeindenahen Unternehmen bzw. lnstitutionen oder Vereinen zur Einführung der Amtszeitbeschränkung, die jener des Kleinen und Grossen Landrats - also maximal drei Amtsperioden von je vier Jahren - entspricht, sofern diese nicht schon die Amtszeitbeschränkung eingeführt haben. Dies gilt insbesondere für öffentlichrechtliche Körperschaften (insbes. Gemeindeverbände, selbständige Anstalten), gemeindeeigene Unternehmen (2.8. EW Davos AG, Spital Davos AG) und gemeindenahen Körperschaften (insbes. Stiftungen wie z.B. SAMD, Alterszentrum Guggerbach , Vereine (2.B. Wissensstadt). usw.

2. Spezialistinnen und Experten mit beratender Funktion können von der Amtszeitbeschränkung ausgenommen werden.

3. Der Kleine Landrat teilt die Entscheide oder allenfalls Umsetzungen dieser Gremien dem Grossen Landrat bis Mitte 2019 mit.

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