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Bündner Erben sollen künftig weniger versteuern müssen

Der Kanton Graubünden will das Gesetz über die Erbschaftssteuern revidieren. Es soll flexibler werden und die Steuern sollen individueller und abgestuft anfallen.

Südostschweiz
25.09.18 - 11:49 Uhr
Politik
Steuerverwaltung
Der Kanton schickt seine Teilrevision des Steuergesetzes in den Grossen Rat.
MARCO HARTMANN/ARCHIV

Der Kanton Graubünden überarbeitet seine Erbschaftssteuer-Politik und passt sie dem Schweizer Standard an. Das heisst: statt der heute erhobenen Nachlasssteuer wird künftig eine Erbanfallsteuer erhoben, wie der Kanton am Dienstag mitteilt.

Die Nachlasssteuer wird auf das gesamte hinterlassene, nicht unter den Erben aufgeteilte Vermögen erhoben. Die Erbanfallsteuer wird hingegen auf den Erbanteil jedes einzelnen Erben separat erhoben. Graubünden ist der einzige Kanton, der auf kantonaler Ebene bisher nur die Nachlasssteuer kennt – Gemeinden können zusätzlich eine Erbanfallsteuer erheben.

Abgestufte Steuersätze möglich

Einer der Vorteile der Erbanfallsteuer ist, dass der Steuersatz abgestuft werden kann, zum Beispiel nach Verwandtschaftsgrad oder progressiv nach Anteilsumfang. So sieht auch die Teilrevision des Bündner Steuergesetzes vor, dass Eltern steuerbefreit und die Erben des elterlichen Stammes (Geschwister, Neffen und Nichten etc.) tiefer besteuert werden sollen. Für nicht-verwandte Erben wird dagegen der Steuersatz erhöht, wie der Kanton weiter schreibt. Der Kanton rechnet durch diese Anpassung mit Mindereinnahmen von 4,2 Millionen Franken.

Auf Gemeindeebene ändert sich durch die Revision nichts, sie können weiterhin unabhängig entscheiden, ob sie Erbschafts- und Schenkungssteuern erheben wollen, und die Steuersätze innerhalb des kantonalen Rahmens festsetzen. Auch hier sind Ehegatten, Kinder, Konkubinatspartner und Eltern von der Steuer befreit.

Die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes soll in der Februarsession 2019 im Grossen Rat beraten werden und auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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Lustig, dass die Eltern keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen.
nach neuem Erbrecht sind dien Eltern gar nicht mehr erbberrechtigt.
Warum reflektiert die überarbeitete Steuer nicht gleich das neue Erbrecht?

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