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Theus: «Das Gericht hat es verwirrend beurteilt»

Der Grosse Rat hatte die Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» in den meisten Punkten für gültig erklärt. Das Verwaltungsgericht gab den Initianten kürzlich in mehreren Punkten nochmals recht. Dennoch sind die Initianten nicht zufrieden und finden das neuste Urteil verwirrend. Der Kampf geht deshalb in die nächste Runde.

15.09.18 - 04:30 Uhr
Politik
Grosser Rat Oktobersession 2016
Marion Theus hatte auch die Beratungen im Grossen Rat live mitverfolgt.
MARCO HARTMANN

Marion Theus, Präsidentin des Vereins Wildtierschutz Schweiz, kämpft an vorderster Front für ihre Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd». Sie schreckt auch nicht vor dem Gang ans Bundesgericht zurück.

Auslöser ist ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts. Die Initianten hatten beim Gericht eine Beschwerde eingereicht, weil das Kantonsparlament das Begehren hinsichtlich einer paritätischen Besetzung des Amtes für Jagd und Fischerei mit Jagdgegnern und -befürwortern für ungültig erklärt hatte.

Das Verwaltungsgericht erklärte schliesslich Ende August zwei der drei Beschwerdepunkte für zulässig. Das Gericht hielt die Abhängigkeit einer Anstellung in einer Amtsstelle von einer persönlichen Weltanschauung allerdings auch für problematisch und lehnte diesen Beschwerdepunkt deshalb ab.

Richter in Lausanne sollen entscheiden

Der Verein Wildtierschutz Schweiz liess sich daraufhin beraten und zieht den Fall nun vor das Bundesgericht. «Wir wollen die Chance nicht verstreichen lassen», sagte Marion Theus auf Anfrage von «suedostschweiz.ch». Man könne bei Jagdgesetzrevisionen zwar Eingaben machen, aber der Verein und seine Anliegen würden grundsätzlich ignoriert, so Theus. Dies sei in der ganzen Schweiz der Fall.

Der Tierschutz dürfe bei Gesetzesrevisionen nicht ignoriert werden. Deshalb brauche es einen Nicht-Jäger im Amt für Jagd und Fischerei Graubünden und der Jagdkommission. Und Theus erklärt weiter: «Diese Person soll natürlich Sachkenntnisse haben.» Allerdings soll ein Nicht-Jäger mit gleichen Qualifikationen einem Jäger bevorzugt werden. Dieses System kenne man auch bereits bei der Geschlechterquote.

Der Verein wartet nun das Urteil des Bundesgerichts ab und will die Initiative dann vors Volk bringen. «Es ist wichtig, dass dieser letzte Punkt geklärt ist, bevor wir weitere Schritte einleiten», betont Theus abschliessend.

Die Forderungen der Initiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» auf einen Blick:
1. Trächtige, führende Hirschkühe sowie Rehgeissen und Ihre Jungen sind generell zu schützen.

2. Fallen zum Töten und das Anfüttern von Tieren sind zu verbieten.
3. Alle nicht vom Bundesrecht geschützten Vögel sind nicht jagdbar.
4. Generelle Winterruhe für alle Wildtiere vom 1. November bis zum Beginn der Hochjagd.
5. Im Amt für Jagd und Fischerei sowie in der Jagdkommission müssen Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.
6. Bei der Ausübung der Jagd gelten Blutalkoholgrenzen gemäss der Strassenverkehrsgesetzgebung.
7. Die Jagdeignung und Treffsicherheit sind periodisch zu überprüfen (analog zur Fahreignung im Strassenverkehr). Es darf ausschliesslich bleifreie Munition verwendet werden.
8. Kinder bis 12 Jahre dürfen nicht auf die Jagd mitgenommen werden und dürfen schulisch nicht zur Jagd motiviert werden.
9. Bei allen ausserordentlichen Schäden kann die Wildhut nur dann Regulierungen vornehmen, wenn alle anderen erdenklichen Schutzmassnahmen nicht zielführend sind.

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