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Wird das Asylzentrum ein Fall fürs Bundesgericht?

Das geplante Erstaufnahmezentrum im Meiersboden soll trotz rückläufiger Asylgesuche in seiner Grösse gebaut werden. Der Kanton Graubünden hält am Projekt fest. Fraglich ist einzig, ob und wann mit dem Bau begonnen werden kann.

07.09.18 - 04:30 Uhr
Politik
Das geplante Erstaufnahmezentrum im Meiersboden.
Das geplante Erstaufnahmezentrum im Meiersboden.
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In wenigen Tagen läuft die Beschwerdefrist ab, wonach Markus Barth beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts einreichen könnte. Grund dafür ist das geplante Erstaufnahmezentrum des Kantons Graubünden im Meiersboden. Barth ist Anwohner und hatte gegen das Projekt schon bei der Gemeinde Churwalden, auf deren Gemeindegebiet sich der Meiersboden befindet, Einsprache eingereicht. Diese wurde abgelehnt, dem Projekt die Baubewilligung erteilt. Doch Barth zog weiter vor das Verwaltungsgericht Graubünden. Dieses hat nun seine Beschwerde ebenfalls abgewiesen. «Wir entscheiden im Lauf dieser Woche, ob wir gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne einlegen werden», sagte Barth.

Kanton hält am Plan fest

Der Kanton Graubünden hält weiterhin am Projekt fest. Auch wenn die Asylgesuche gegenüber den Vorjahren in der Schweiz zurückgehen. «Das Asylwesen muss sehr schwankungstauglich sein, denn wir wissen nie, was kommt», sagte Marcel Suter, Leiter Amt für Migration des Kantons Graubünden.

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