Kinder im Parlament: Ja oder Nein?
Dürfen Grossrätinnen oder Grossräte Babys mit in den Grossratssaal nehmen? Ein entsprechender Fall aus Deutschland sorgt für Staunen. Aber wie ist das bei uns geregelt?
Dürfen Grossrätinnen oder Grossräte Babys mit in den Grossratssaal nehmen? Ein entsprechender Fall aus Deutschland sorgt für Staunen. Aber wie ist das bei uns geregelt?
Am Mittwoch ist im deutschen Thüringen eine Parlamentarierin des Landtages verwiesen worden. Grund: Sie hatte ihren sechs Wochen alten Sohn mit ins Parlamentsgebäude genommen. Die 35-Jährige wehrt sich nun laut einem Bericht der Zeitschrift «Spiegel» gegen diesen Entscheid des Landtagspräsidenten.
Wie ist das in Graubünden? Wir wollten es genau wissen und haben bei Domenic Gross, Leiter des Bündner Ratssekretariats, nachgefragt. So viel vorneweg: Geregelt ist dieser Fall nicht, sagt Gross. «Und in den vergangenen 15 Jahren war ein solcher Fall auch nie Thema in Graubünden.»
Wie man mit einem ähnlichen Fall umgehen würde, müsste die Standespräsidentin regeln, erklärt Gross. «Die Standespräsidentin hat die Sitzungspolizei inne. Darum müsste sie in einem solchen Fall entscheiden», so Gross.
Philipp Wyss ist Wirtschaftsredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Mehr Infos
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