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Weniger Steuern bei Krankheit: CVP-Antrag nimmt erste Hürde

Die CVP will, dass Krankheits- und Unfallkosten stärker von den Steuern abgezogen werden können. Ihr Memorialsantrag ist rechtlich zulässig, sagt der Regierungsrat. Und leitet ihn an den Landrat weiter.

Südostschweiz
22.08.18 - 04:30 Uhr
Politik
Krankheits- und Unfallkosten sollen Vorteile für Steuern bedeuten.
Krankheits- und Unfallkosten sollen Vorteile für Steuern bedeuten.
PRESSEBILD

Die CVP hat die Form einer allgemeinen Anregung gewählt, um ihr Anliegen vor die Landsgemeinde zu bringen. «Für eine faire Entlastung aller Steuerzahler und deren Familien: Selbst bezahlte Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen», lautet der Titel ihres im Juli eingereichten Memorialsantrags.

Landrat beurteilt Erheblichkeit

Dieser Antrag ist rechtlich zulässig, wie der Regierungsrat im jüngsten Bulletin schreibt. Denn: «Die rechtliche Prüfung ergab, dass der Memorialsantrag den Anforderungen von Verfassung und Gesetz entspricht und Bundesrecht nicht verletzt.» Weshalb die Regierung dem Landrat Antrag stellt, diese Zulässigkeit festzustellen. Weiter muss der Landrat über die Erheblichkeit befinden, wofür die Stimme von mindestens zehn Landräten und Landrätinnen nötig ist.

Die Antragsteller wollen höhere Abzüge bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Dafür sollen die maximal möglichen Abzüge für Lebensversicherungen, Krankenkassen- und (nichtobligatorische) Unfallversicherungsprämien sowie die Zinsen für Sparkapitalien höher angesetzt werden, gültig für Steuerpflichtige und für Familienmitglieder, für deren Unterhalt sie aufkommen. Auf der anderen Seite sollen Krankheits- und Unfallkosten, welche die Steuerpflichtigen selber bezahlen, stärker von den Steuern abgezogen werden können. Dafür will die CVP den sogenannten Selbstbehalt senken. Heute dürfen nur Kosten abgezogen werden, die höher sind als drei Prozent der Nettoeinkünfte.

Erst eine allgemeine Richtung

Stimmt dereinst die Landsgemeinde dem CVP-Antrag zu, so kann er nicht sofort in Kraft treten. Weil er als Anregung formuliert ist, entspricht die Zustimmung erst einem Auftrag an Regierungsrat und Parlament. Sie müssen dann den Stimmberechtigten auf dem Ring eine Gesetzesänderung vorlegen.

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