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Baustart für Doppelspur zwischen Uznach und Schmerikon verzögert sich

Jetzt ist es definitiv: Der Baubeginn für die Doppelspur Uznach-Schmerikon kann nicht eingehalten werden. Aufgrund einer möglichen Beschwerde der Einsprecher wird der Baustart vom 3. September 2018 abgesagt.

Südostschweiz
12.07.18 - 15:18 Uhr
Politik
Die Bauarbeiten für den Ausbau auf zwei Gleise zwischen Uznach und Schmerikon verzögert sich noch einmal.
Die Bauarbeiten für den Ausbau auf zwei Gleise zwischen Uznach und Schmerikon verzögert sich noch einmal.
ARCHIV/MARKUS TIMO RÜEGG
In einer Mitteilung bedauert der Kanton St. Gallen, dass keine Einigung mit der Gemeinde Schmerikon zustandegekommen ist, deren Einsprache nach wie vor hängig ist.
 
Die SBB plant auf der Strecke Uznach-Schmerikon einen Doppelspurausbau. Der Kanton will den Ausbau, da dieser das Angebot verbessert und den Fahrplan stabilisiert. Erfreut zeigt sich der Kanton, dass die S-Bahnlinie 6 in Zukunft von der SOB betrieben wird. Damit ist der Umstieg auf demselben Perron in Rapperswil gesichert, eine wichtige Forderung von Gemeinde, Region und Kanton. 
 
Der Doppelspurausbau auf der Schiene führt aber zu längeren Schliesszeiten an den Bahnübergangen. Diese wiederum verursachen grössere Rückstaus auf der Strasse. Deshalb reichte die Gemeinde Schmerikon gegen den Doppelspurausbau der SBB Einsprache ein.

Keine Rechtsgrundlage für Strassenfinanzierung

Das Baudepartement hatte Hand geboten, eine Lösung für den zu erwartenden Rückstau zu suchen. Diese Lösung steht im Zusammenhang mit der geplanten Verbindungsstrasse A53-Gaster; das kantonale Tiefbauamt erarbeitet zurzeit ein Genehmigungsprojekt für dieses Projekt. Der Bau eines Teilstücks - der Anschluss Industriestrasse Schmerikon - wird bewusst vorgezogen. Mit der früheren Realisierung dieses Abschnittes liesse sich das betroffene Industrie- und Siedlungsgebiet Allmeind rückwärtig erschliessen. Mit dem Bau des Anschlusses könnten Staus vermieden werden, da der Industrieverkehr auf diese Strasse geleitet würde. 
 
Die Gemeinde Schmerikon müsste den vorgezogenen Abschnitt als Gemeindestrasse allerdings bauen und vorfinanzieren. Der Gemeinderat Schmerikon fordert vom Kanton St.Gallen und der SBB, sich finanziell an den Kosten einer Verbindungsstrasse zur Umfahrungsstrasse A53-Gaster zu beteiligen. Der Kanton hat jedoch keine Rechtsgrundlage, Gemeindestrassen zu finanzieren. Auch das Gesetz über den öffentlichen Verkehr lässt die Finanzierung einer Strasse oder einer Strassenunterführung nicht zu. 

Schmerikon will Risiko nicht tragen

Das Baudepartement hat der Gemeinde Schmerikon jedoch zugesichert, den vorgezogenen Strassenabschnitt in sein Eigentum zu übernehmen, sobald die gesamte Umfahrungsstrasse A53-Gaster rechtskräftig ist. Damit würde der Kanton die von der Gemeinde getragenen Kosten vollumfänglich rückerstatten. 
 
Die Gemeinde Schmerikon hat an einer Sitzung vom 9. Juli 2018 kommuniziert, dass sie das Risiko nicht tragen wolle, den vorfinanzierten Betrag definitiv zu übernehmen, sollte das Volk den Bau der Umfahrungsstrasse A53-Gaster ablehnen.
 
Der Kanton bedauert, dass die angebotenen und vorgenommenen Anstrengungen zur Projektierung, Realisierung und Finanzierung dieses vorgezogenen Abschnittes nun nicht helfen, den geplanten Doppelspurausbau zwischen Uznach und Rapperswil termingerecht zu realisieren. Die Fahrgäste warten weiter auf eine Verbesserung des Angebots und eine bereits heute nötige Stabilisierung des Fahrplans.
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