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Damit die Wahl nicht zur Qual wird

Der Wahlsonntag naht in grossen Schritten. Um das Wahlprozedere zu vereinfachen, hier das Wichtigste noch einmal zusammengefasst.

Patrick
Kuoni
03.06.18 - 11:28 Uhr
Politik
Olympia Abstimmung
Stimmzettel zur Abstimmung über die Olympia Kandidatur fotografiert am 27.01.17 Bild Theo Gstöhl

Am 10. Juni werden in Graubünden fünf Regierungsräte und 120 Grossrätinnen und Grossräte gewählt. Damit die eigene Stimme tatsächlich gültig ist, gilt es einiges zu beachten. Die «Südostschweiz am Wochenende» hat deshalb für ungeübte Wähler oder für solche, die beim Wahlprozedere unsicher sind, die wichtigsten Infos und Regeln rund um die Wahl und das Wahlsystem zusammengestellt.

Wie stimme ich richtig ab?

Für die Wahl vom 10. Juni müssen die offiziellen Dokumente verwendet und die Unterlagen zwingend handschriftlich und leserlich ausgefüllt werden. Ausserdem gelten auch Wahlzettel mit offensichtlichen Kennzeichnungen, ehrverletzenden Äusserungen und mit allgemeinen Bezeichnungen wie «Alle Bisherigen» als ungültig. Einzelstimmen gelten als ungültig, wenn aus irgendwelchen Gründen nicht wählbare Kandidaten aufgeschrieben werden (Fantasienamen, kein politischer Wohnsitz in Graubünden, Amtszeitbeschränkung erreicht).

Anders als bei Wahlen im Proporzsystem darf kein Name zweimal aufgeschrieben werden. Wenn mehr Namen aufgeschrieben werden als erlaubt, wird ausserdem von unten nach oben und von rechts nach links gekürzt.

Die Stimmabgabe kann per Post, durch Einwurf im Gemeindebriefkasten oder an der Urne erfolgen.

Die Wahl

Die fünf Regierungsräte, welche am 10. Juni gewählt werden, üben das Amt ab Januar 2019 aus. Die Amtsperiode dauert bis Dezember 2022. Jeder Stimmberechtigte erhält für die Regierungsratswahlen einen Wahlzettel mit fünf leeren Linien, auf welchen die Kandidaten handschriftlich eingetragen werden müssen. Wählbar ist jeder Schweizer, der 18 Jahre oder älter ist und seinen politischen Wohnsitz in Graubünden hat.

Die 120 gewählten Grossratsmitglieder übernehmen bereits bei der Session im August das Zepter. Die Amtszeit beträgt wie bei der Regierung vier Jahre. Die Wahl erfolgt in den 39 Wahlkreisen. Je nach Bevölkerungszahl hat ein Kreis Anspruch auf mehr oder weniger Sitze. Dadurch ist garantiert, dass alle Regionen im Grossen Rat vertreten sind. Um als Grossratsmitglied wählbar zu sein, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Regierungsratswahlen.

Das Wahlsystem

In der Schweiz gibt es verschiedene Wahlsysteme. Gewählt wird nach Majorz- oder nach Proporzsystem oder einer Mischform. In Graubünden werden sowohl die Regierung als auch der Grosse Rat nach dem Majorzsystem und damit in einer Mehrheitswahl bestimmt.

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer das absolute Mehr erreicht. Erreichen mehr Personen das absolute Mehr, als Sitze zu vergeben sind, gelten diejenigen mit den meisten Stimmen als gewählt. Ein zweiter Wahlgang findet dann statt, wenn im ersten Wahlgang nicht genügend Kandidaten das absolute Mehr erreicht haben.

Unterschied zur Proporzwahl

Bei einer Proporzwahl werden im Gegensatz zur Majorzwahl Listen gewählt, wobei Kandidaten gestrichen, ersetzt oder auch zweimal gewählt werden können. Die Sitze werden dann möglichst genau im Verhältnis vergeben, wie abgestimmt wurde.

Bündner Diskussionen zum Wahlsystem

Das Wahlsystem in Graubünden ist nicht unumstritten. Es ist ein Dauerbrenner in der Bündner Politik. Nicht weniger als achtmal hat sich das Stimmvolk bereits zu einem Systemwechsel geäussert. Und immer Nein gesagt.

Ausserdem gingen auch immer wieder Wahlbeschwerden ein. Zuletzt im September 2017. 50 Privatpersonen reichten damals gemeinsam mit fünf Parteien und Verbänden Beschwerde gegen das Wahlrecht ein. Dies, nachdem die neue Verteilung der Mandate in den Wahlkreisen bekannt wurde.

Nachdem im Februar die Beschwerde wegen eines Formfehlers beim Verwaltungsgericht Graubünden abgelehnt wurde, entscheidet nun das Bundesgericht über den Fall. Ein Urteil ist noch ausstehend.

Nationale Diskussionen zum Wahlsystem

Da auch ausserhalb von Graubünden mehrere Wahlbeschwerden aus verschiedenen Kantonen beim Bundesgericht eingegangen sind, wurde das Thema Wahlrecht auch auf nationaler Ebene zum Thema.

Im März dieses Jahres debattierte der Ständerat darüber, ob er den Kantonen mehr Souveränität bei der Festlegung ihrer Wahlverfahren geben soll. Diesem Anliegen wurde mit 26:15 Stimmen stattgegeben. Am 4. Mai hat nun die Staatspolitische Kommission des Nationalrates das Anliegen beraten und empfiehlt dem Nationalrat mit 13:11 Stimmen bei einer Enthaltung, die Verfassungsänderung abzulehnen.

Patrick Kuoni ist Redaktor und Produzent bei Südostschweiz Print/Online. Er berichtet über Geschehnisse aus dem Kanton Graubünden. Der Schwerpunkt seiner Berichterstattung liegt auf den Themenbereichen Politik, Wirtschaft und Tourismus. Wenn er nicht an einer Geschichte schreibt, ist er als einer der Tagesverantwortlichen für die Zeitung «Südostschweiz» tätig. Patrick Kuoni ist in Igis (heutige Gemeinde Landquart) aufgewachsen und seit April 2018 fester Teil der Medienfamilie Südostschweiz. Mehr Infos

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