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Bund stoppt Abbruch von Holzhaus in Steinen SZ vorerst

Der Streit um den Abbruch eines 700-jährigen Holzhauses in Steinen SZ ist auf Bundesebene angelangt. Das Eidg. Departement des Inneren (EDI) hat mit superprovisorischer Verfügung ein Veränderungs- und Abbruchverbot erlassen.

Agentur
sda
29.05.18 - 12:34 Uhr
Politik
Das 700-jährige Holzhaus in Steinen SZ beschäftigt nun auch den Bund - er hat eine superprovisorische Verfügung gegen einen Abbruch erlassen.
Das 700-jährige Holzhaus in Steinen SZ beschäftigt nun auch den Bund - er hat eine superprovisorische Verfügung gegen einen Abbruch erlassen.
Schweizer Heimatschutz

Der Bund pfeift damit das Schwyzer Verwaltungsgericht zurück, das am 23. Mai auf ein Abbruchverbot nicht eingetreten war, wie der Schweizer Heimatschutz am Dienstag mitteilte. Das Gericht hatte im vergangenen September den Abbruch ebenfalls superprovisorisch untersagt, nachdem der Regierungsrat das Holzhaus an der Lauigasse aus der Zeit um 1300 nicht unter Schutz stellte.

Die Schwyzer Richter seien nun aber zum Schluss gekommen, dass kein Rechtsmittel bestehe für eine ordentliche Überprüfung des Regierungsratsentscheids, sagte Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes auf Anfrage. Dies sei zu befürchten gewesen. Schwyz sei ein ausgesprochen schlechtes Beispiel, was den Heimatschutz angehe.

Aus diesem Grund habe man gleichzeitig zum Verfahren auf Kantonsebene den Bund eingeschaltet. Der schritt nun ein, nachdem die superprovisorische Verfügung des Verwaltungsgerichts aufgehoben war. Aufgrund des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) hat er die Möglichkeit, bei nationalen schützenswerten Objekten Schutzmassnahmen zu erlassen.

Laut einem Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) gehören das Haus in Steinen und rund 30 ähnliche Bauten in der Region aus der Gründungszeit der Eidgenossenschaft zu den ältesten Holzhäusern Europas. Sie seien daher von nicht nur gesamtschweizerischer, sondern geradezu europäischer Bedeutung.

Revisionen im Gange

Das Vorgehen des Bundes zeige, dass der Schutz historischer Baudenkmäler im Kanton Schwyz völlig ungenügend sei, hält der Heimatschutz fest. Killias warnt in dem Zusammenhang vor einer Schwächung des Denkmalschutzes auf eidgenössischer Ebene, wie sie im Rahmen der NHG-Revision drohe. So würde einerseits die Bedeutung von Gutachten für einen Entscheid reduziert und anderseits bereits lokale Interessen für einen Eingriff an einem geschützten Objekt genügen.

Auch im Kanton Schwyz ist eine Totalrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes aus dem Jahr 1927 im Gange. Die Regierung wollte nach der Vernehmlassung auf die Schaffung einer Denkmalschutzkommission verzichten, die vorberatende Kommission legte im Januar ihr Veto ein.

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