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Das Geld gehört ganz alleine den Opfern

Der Solidaritätsbeitrag für die Opfer der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ist für Betreibungsämter unantastbar. Ausser sie tun es doch. Ein Beispiel aus Landquart.

Pierina
Hassler
24.04.18 - 04:30 Uhr
Politik
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