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Wie die Glarner Gerichte gewählt werden und arbeiten

Kantonsgericht, Obergericht und Verwaltungsgericht haben unterschiedliche Aufgaben. Gemeinsam ist ihnen, dass ihre Mitglieder wie früher die Regierung und die Ständeräte noch an der Landsgemeinde gewählt werden.

Daniel
Fischli
03.04.18 - 04:30 Uhr
Politik
Kantonsgericht
Das Glarner Kantonsgericht.
ARCHIV

Wie die Regierung, der Landrat und die Gemeinderäte werden auch die Mitglieder der Glarner Gerichte alle vier Jahre gewählt. Und zwar nach wie vor an der Landsgemeinde. Dieses Jahr ist es wieder soweit.

Grundsätzlich sind alle Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht ab dem 18. Altersjahr wählbar. In der Praxis werden jedoch als Gerichtspräsidenten Juristen gewählt. Sie sind am Obergericht in Teilzeit (50 Prozent), in den andern Gerichten vollamtlich (100 Prozent) tätig. Als weitere Richter werden im Kanton Glarus aber immer noch weitgehend juristische Laien gewählt.

Kampfwahl um das Obergericht

In der Regel kommt es nur bei der Neubesetzung von Gerichtspräsidien an der Landsgemeinde zu Kampfwahlen. Bei den übrigen Sitzen halten sich die Parteien, die die Kandidaten vorschlagen, meistens an einen stillschweigenden Proporz. Für alle Richter gilt die Altersbeschränkung von 65 Jahren.

An dieser Landsgemeinde ist der höchste Glarner Richter zu ersetzen. Für die Nachfolge des altershalber zurücktretenden Obergerichtspräsidenten Thomas Nussbaumer (SP) bewerben sich bisher die Rechtsanwältin Petra Hauser (FDP) und die beiden Schreiber des Obergerichtes, Erich Hug (CVP) und Markus Rhyner (SP). Das Wahlverfahren an der Landsgemeinde wird also zwei Runden umfassen: In der ersten kann jeder Stimmbürger für einen der drei Kandidaten seine Karte aufhalten. Der Landammann schätzt ab, wer am wenigsten Stimmen gemacht hat. Diese Kandidatur scheidet aus dem Rennen, und so stehen sich in der zweiten Runde nur noch zwei Kandidaten gegenüber.

Straf- und Zivilprozesse

Die erste Gerichtsinstanz, das Kantonsgericht, besteht aus der Strafkammer und zwei Zivilkammern. Die Strafkammer verhandelt Strafsachen: Die Staatsanwaltschaft tritt als Partei auf und klagt eine Person an, ein Delikt begangen zu haben. Der Angeklagte hat das Recht auf eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt. Das Gericht spricht eine Strafe aus oder spricht den Angeklagten frei. Die Zivilkammern verhandeln Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen, beispielsweise Forderungs- oder Erbstreitigkeiten oder Nachbarschaftskonflikte. Das Gericht entscheidet den Streit zugunsten der einen oder der andern Partei.

Das Obergericht ist vorab die Beschwerdeinstanz des Kantonsgerichtes. Wer also mit einem Entscheid des Kantonsgerichtes nicht einverstanden ist, kann ihn an das Obergericht weiterziehen. Die nächsthöhere Instanz ist dann das Bundesgericht.

Bürger gegen Behörden

Neben diesem Strang vom Kantons- zum Obergericht besteht das Verwaltungsgericht. Es behandelt Beschwerden von Personen gegen Entscheide einer Behörde. Beispielsweise gegen solche einer Sozialversicherung oder einer Baubewilligungsbehörde. Urteile des Verwaltungsgerichtes können ebenfalls ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert. Mehr Infos

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