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Wenn ausgezont wird, solls Geld geben

Die CVP Graubünden antwortet mit brisanten Vorschlägen auf die raumplanerischen Vorstellungen des Kantons.

Olivier
Berger
24.03.18 - 04:30 Uhr
Politik
Bauzone Domat Ems
Bauzone in Domat Ems aufgenommen am 22. Maerz 2011. Bild Nadja Simmen
ARCHIVBILD

Den Vorschlägen des Kantons für die anstehende Revision des Raumplanungsgesetzes erwächst erster Widerstand. In ihrer Vernehmlassung, welche der «Südostschweiz am Wochenende» vorliegt, lehnt die CVP Graubünden gleich mehrere Kernpunkte der Revision ab. Dies gilt zum Beispiel für die Idee des Kantons, dass Grundstücksbesitzer, welche von Einzonungen profitieren, künftig 30 Prozent des Mehrwerts an den Staat abliefern sollen. Vom Bund gefordert sind mindestens 20 Prozent. Bei diesem Beitrag soll es nach dem Willen der CVP bleiben.

Der Bund soll zahlen

Überhaupt lehnt die CVP Graubünden alle Regelungen im Vernehmlassungsentwurf der Regierung ab, welche über das vom Bund verlangte Minimum hinausgehen. Gleichzeitig will die Partei den Bund zur Kasse bitten. Dieser soll die Landeigentümer bei Auszonungen entschädigen, auch wenn es sich nicht im strengen gesetzlichen Sinn um eine Enteignung handelt. Erhalten sollen die Grundeigentümer nach dem Willen der CVP in jedem Fall mindestens 20 Prozent des Minderwerts ihres Lands.

Die nach der Annahme des revidierten nationalen Raumplanungsgesetzes notwendig gewordenen Auszonungen von 100 Hektaren Bauland im Kanton habe «eine massive Wertminderung zahlreicher Grundstücke zur Folge», schreibt die CVP an die Bündner Regierung. Dass für diese Wertminderung der Bund aufkommen soll, liegt für die Partei auf der Hand. Immerhin seien die Auszonungen «namentlich auf das Bundesrecht zurückzuführen».

Kleine Gemeinden entlasten

Nichts wissen will die CVP Graubünden vom Vorschlag der Regierung, dass sich die Gemeinden an den Kosten von Auszonungen auf ihrem Gebiet beteiligen sollen. «Bei den Gemeinden, die auszonen müssen, handelt es sich hauptsächlich um ländliche Gemeinden», heisst es dazu in der Vernehmlassung. Diese seien heute schon mit zahlreichen Herausforderungen wie etwa der Abwanderung, der Überalterung und den Folgen des Zweitwohnungsgesetzes konfrontiert. «Vor diesem Hintergrund kann diesen Gemeinden nicht die Aufgabe übertragen werden, einen Teil der Kosten für die Auszonungen selber zu übernehmen.»

Die Gemeinden sollen nach dem Willen der CVP auch keine eigenen Fonds für die Entschädigung von allfälligen Enteignungen führen, wie dies die Regierung vorsieht. Einen Fonds soll es laut der Partei nur auf kantonaler Ebene geben. Reichten die Mittel in diesem – aus den Einnahmen der Mehrwertabgabe und allenfalls vom Bund gespiesenen – Topf nicht aus, um alle betroffenen Grundeigentümer zu entschädigen, seien allfällige Defizite «durch allgemeine kantonale Finanzmittel zu decken», heisst es in der Vernehmlassung.

«Echte kantonale Solidarität»

Die CVP begründet ihre Forderung nach einer Entlastung aller 80 Bündner Gemeinden mit heute überdimensionierten Bauzonen mit «echter kantonaler und – gemäss Vorschlag der CVP – nationaler Solidarität». Gemeinden nämlich, die auszonen müssten, weil bei ihnen innert absehbarer Zeit weniger Land überbaut würde, als zur Verfügung stehe, könnten «nichts für ihr Unglück», schreibt die CVP an die Regierung. «Sie sollen aber nicht noch finanzielle Nachteile daraus tragen müssen.»

Kein Bauzwang

Mit der Revision des kantonalen Raumplanungsgesetzes will die Regierung auch Massnahmen einführen, um das Horten von Bauland zu erschweren. Auch in diesem Bereich gehen der CVP die Vorschläge der Regierung zu weit. Sie will es den Gemeinden überlassen, ob sie Bestimmungen einführen wollen, um die Überbauung von Land zu beschleunigen.

Nichts anfangen kann die CVP schliesslich mit der Idee, dass die Gemeinden künftig ein Vorkaufsrecht für nicht innert einer bestimmten Frist überbautes Land erhalten sollen. «Kaufrechte zugunsten der Gemeinden beziehungsweise Verkaufverpflichtungen zulasten der Grundeigentümer lehnt die CVP Graubünden in diesem Zusammenhang ab», schreibt die Partei.

Reichen die Mittel im Topf nicht, seien Defizite «durch allgemeine kantonale Mittel zu decken».

Olivier Berger wuchs in Fribourg, dem Zürcher Oberland und Liechtenstein auf. Seit rund 30 Jahren arbeitet er für die Medien in der Region, aktuell als stellvertretender Chefredaktor Online/Zeitung. Daneben moderiert er mehrmals jährlich die TV-Sendung «Südostschweiz Standpunkte». Mehr Infos

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