«Nicht mehr zeitgemäss und wenig praktikabel»
St. Gallen will sich ein neues Wahl- und Stimmrecht geben. Bereits 2019 soll es in Kraft treten.
St. Gallen will sich ein neues Wahl- und Stimmrecht geben. Bereits 2019 soll es in Kraft treten.
Das geltende Wahl- und Stimmrecht des Kantons St. Gallen ist der Regierung ein Dorn im Auge. Das aktuell gültige Gesetz stammt aus dem Jahr 1971. Der fast 50-jährige Text sei, so schreibt die Kantonsregierung in einer Mitteilung, nicht mehr zeitgemäss, wenig praktikabel und führe teilweise zu Unklarheiten.
Der neue Text trage nun der technologischen Entwicklung, Stichwort E-Voting, Rechnung, heisst es in der Mitteilung weiter. Zwar werde das E-Voting noch nicht verpflichtend eingeführt, aber die Grundlage für künftige Anpassungen sei gelegt. Ausserdem würden Regellücken bei Zuständigkeitsfragen geklärt und das Gesetz insgesamt transparenter und verständlicher formuliert, erklärt die Regierung weiter.
Weitere Neuerungen betreffen die Berechnung des absoluten Mehrs und die Schaffung eines kantonalen Stimmbüros. Grundlegende Änderungen am Wahl- und Stimmrecht seien allerdings nicht notwendig, schliesst die Mitteilung.
Nun wird sich als nächstes der Kantonsrat, voraussichtlich in der Sommer-Session, mit dem Entwurf beschäftigen. Geplant ist, das Gesetz per 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.
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