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Bewilligungspflicht für Spielgruppen soll geprüft werden

Der Kanton Graubünden möchte in den kommenden zwei Jahren eine Bewilligungspflicht für Spielgruppen prüfen. Dies geht Luca Tenchio zu langsam.

Südostschweiz
20.03.18 - 04:30 Uhr
Politik
Spielgruppen unterliegen keinen bestimmten Gesetzesrichtlinien. Im Bild: Die Caritas Spielgruppe Schnäggahuesli in Chur.
Spielgruppen unterliegen keinen bestimmten Gesetzesrichtlinien. Im Bild: Die Caritas Spielgruppe Schnäggahuesli in Chur.
OLIVIA ITEM

In der Dezember-Session hat eine Gruppe von Grossräten rund um CVP-Grossrat Luca Tenchio die Bündner Regierung um Beantwortung zweier Fragen zur geltenden Gesetzeslage betreffend Spielgruppen erfragt.

Die Gruppe von Grossräten wies darauf hin, dass es für Betreuungsdienstleistungen von Vorschulkindern wie beispielsweise Kindertagesstätten strikte Richtlinien zur Qualität der Betreuung (Ausbildung des Personals, Ernährung, Sicherheit etc.) gebe, diese allerdings nicht für Betreuungsdienstleistungen unter dem Titel «Spielgruppe» gelten würden.

Daher wollte die Gruppe von der Regierung wissen, ob es tatsächlich keine Bewilligungspflicht für Spielgruppen gebe und wann mit einer solchen Bewilligungspflicht in Zukunft zu rechnen sei.

Familienergänzende Kinderbetreuungsangebote

In der Beantwortung der Fragen führte die Regierung an, dass Spielgruppen grundsätzlich keine familienergänzende Kinderbetreuungsangebote sind, die eine Bewilligungspflicht vorschreiben würden. Begründet wird dies mit der im Fall von Spielgruppen meist nur stundenweisen Betreuung. Die Regierung weist allerdings darauf hin, dass wenn die Betreuungsdienstleistungen von Spielgruppe mit den Angeboten einer Kindertagesstätte vergleichbar seien, unabhängig von der Bezeichnung eine Bewilligungspflicht bestehe.

Darüber hinaus sei die Regierung bereit, in den kommenden zwei Jahren die Kriterien für eine Bewilligungspflicht von Spielgruppen zu überprüfen.

Luca Tenchio ist mit der Beantwortung der gestellten Fragen nur teilweise zufrieden.
Luca Tenchio ist mit der Beantwortung der gestellten Fragen nur teilweise zufrieden.
PRESSEBILD

Tenchio teilweise zufrieden

Auf Anfrage von «suedostschweiz.ch» erklärt sich Luca Tenchio, CVP-Grossrat und Vizepräsident der Kinderkrippe Cosmait, mit der Beantwortung seiner Fragen durch die Regierung nur teilweise zufrieden. So würden bereits heute viele Spielgruppen ein annähernd gleiches Angebot wie Kindertagestätten anbieten. Dabei gebe es für Kindertagesstätten strikte, mitunter auch zu weitgehende Regelungen, die eingehalten werden müssten. Das Gegenteil sei allerdings für Spielgruppen der Fall, für die es keine bestimmten Auflagen gebe. Dieser Umstand wirke sich auch auf die Kostenstruktur von Spielgruppen aus.

Mit der von der Regierung angekündigten Überprüfung einer in Zukunft möglichen Bewilligungspflicht, zeigt sich Tenchio weitestgehend zufrieden, auch wenn die Frist von zwei Jahren etwas lange sei. So sei die Regierung nun aber in der Sache sensibilisiert worden, was ein Hauptanliegen der Gruppe von Grossräten gewesen sei.

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