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Selbstanzeigen schaffen Arbeitsplätze beim Kanton

Die Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bescheren Graubünden nicht nur Einnahmen, wie die Antwort der Bündner Regierung auf eine Anfrage aus dem Kantonsparlament zeigt.

02.03.18 - 12:03 Uhr
Politik
Steuern Steuerverwaltung
Vielleicht müssen Steuererklärungen im Kanton Graubünden bald keine Unterschrift mehr aufweisen.
MARCO HARTMANN

Waren es 2016 noch 290 Personen, welche in Graubünden die «kleine Steueramnestie*» in Anspruch nahmen, waren es im vergangenen Jahr bereits 879 Personen.

QUELLE: KANTON GRAUBÜNDEN
QUELLE: KANTON GRAUBÜNDEN

Damit hat sich die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung beinahe verdreifacht, wie der Kanton bereits im Januar gegenüber Radio Südostschweiz erklärte.

Eine Anfrage aus dem Bündner Kantonsparlament rollt das Thema wieder auf und zeigt, dass der Kanton wegen dieser starken Zunahme alle Hände voll zu tun hat. «Die starke Zunahme der Selbstanzeigen im vergangenen Jahr hat zu einem erheblichen Anstieg der Pendenzen geführt; diese können mit dem bestehenden Personal nicht zeitnah abgebaut werden, sind doch pro Selbstanzeige bis zu zehn Steuerjahre zu korrigieren», heisst es im Schreiben des Kantons. Die Regierung werde daher die Schaffung einer temporären Stelle oder die Doppelbesetzung einer frei werdenden Stelle prüfen.

Kanton will Kosten sparen

Des Weiteren will die Bündner Regierung einen Fraktionsauftrag der SVP bezüglich «Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen» annehmen. Gemäss dem Auftrag, welcher in der Dezembersession 2017 eingereicht wurde, sparen einige Kantone bereits Geld, da man dort die Steuererklärung digital und ohne Unterschrift einreichen könne. So würden beispielsweise im Kanton Fribourg aktuell über 80'000 Steuererklärung ohne Unterschrift übermittelt, was pro Steuererklärung zu Einsparungen von mindestens 5 bis 10 Franken führe.

Die Regierung befürwortet in ihrer Antwort an die Unterzeichnenden das Anliegen. Allerdings brauche es dafür auf Bundesebene und beim Kanton eine Gesetzesänderung. Diese strebt die Regierung im kommenden Jahr an. Damit könnte die Umsetzung bereits auf das Veranlagungs- oder Steuerjahr 2020 umgesetzt werden.

* Kleine Steueramnestie:
Seit Januar 2010 ist in der Schweiz die «kleine Steueramnestie» in Kraft. Bei der erstmaligen Offenlegung von nicht deklarierten Einkommens- und Vermögenswerten wird dabei auf eine Bestrafung verzichtet. Der Schuldige muss allerdings für die letzten zehn Jahre Nachsteuern und einen Verzugszins bezahlen.

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