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Windkraft-Gegner nehmen erste Hürde

Der Verein Linth-Gegen-Wind erzielt einen ersten Erfolg. Sein Antrag «700 Meter Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnbauten» ist zulässig.

Südostschweiz
26.02.18 - 04:30 Uhr
Politik
Unerwünschte Windanlagen: Was bei Haldenstein GR Realität ist (Bild), will der Verein Linth-Gegen-Wind in der Linthebene verhindern.
Unerwünschte Windanlagen: Was bei Haldenstein GR Realität ist (Bild), will der Verein Linth-Gegen-Wind in der Linthebene verhindern.
PRESSBILD

Die St. Gallisch Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) will unter dem Projektnamen «Linth-wind» vier bis fünf Windräder zwischen Bilten und Schänis erstellen.

Dagegen regt sich jedoch von verschiedenen Seiten Widerstand. Unter anderem fordert der Verein Linth-Gegen-Wind einen Mindestabstand von 700 Metern von Windenergieanlagen zu Wohnbauten. Den entsprechenden Antrag hat der Verein kürzlich dem Gemeinderat Glarus Nord zur Prüfung eingereicht. Dieser hat den von 137 Bürgern unterzeichneten Antrag nun für zulässig erklärt, wie der Verein Linth-Gegen-Wind am Sonntag mitteilte.

Damit kommt der Antrag vor die Gemeindeversammlung. Die Entscheidung erfolgte gemäss dem Verein «überraschend schnell» bereits nach gut einem Monat nach Einreichung des Antrags. Dieser muss nun innerhalb von zwei Jahren der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.

Linth-Gegen-Wind fordert eine Abstimmung so schnell wie möglich, das heisst bereits an der nächsten Gemeindeversammlung von Glarus Nord am 22. Juni. Die Entscheidung über den Mindestabstand sei wegweisend für das Windkraftprojekt der SAK, schreibt der Verein in seiner Mitteilung weiter.

Weil die Abstände zu Wohnbauten nur wenig mehr als 300 Meter betragen, kann das Projekt «Linthwind» im Falle der Annahme des Antrags nicht in der geplanten Form realisiert werden. Eine frühzeitige Entscheidung liege daher im Interesse aller Beteiligten. Die Aufwände von Gemeinde und Kanton für die Planung seien hoch, und auch die Projektbetreiberin SAK könnte sich gegebenenfalls hohe Kosten ersparen.

Viel zu geringe Entfernungen

Der eingereichte Antrag verlangt, dass aufgrund der negativen Auswirkungen der geplanten 200 Meter hohen Windkraftanlagen, wie optische Bedrängung, Lärm bis 105 Dezibel, Infraschall, Schattenwurf bis 1400 Meter und Eiswurf, ein Mindestabstand von 700 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbauten eingehalten wird.

Der Kanton Glarus sieht im Richtplan nur 300 Meter vor. Nur Basel-Landschaft hat im Richtplan einen höheren Abstand von 700 Metern zu Siedlungen. Sonst gibt es in der Schweiz keinen generellen Mindestabstand. Der Abstand richtet sich nach der Lärmschutzverordnung und beträgt, abhängig von der jeweiligen Topografie, rund 300 Meter für Einzelgebäude und 500 Meter für Siedlungen.

«Die Windkraftanlagen in Bilten sollen in dicht besiedeltes Gebiet gezwängt werden und befinden sich in nur 300 Metern Entfernung zu einzelnen Wohnhäusern und 600 Metern zu Wohnzonen», so der Verein weiter. Diese Entfernungen seien viel zu gering, um die Anwohner vor den schädlichen Auswirkungen der riesigen Windkraftanlagen zu schützen.

Schweiz bildet Schlusslicht

Im internationalen Vergleich bildet die Schweiz das Schlusslicht: Der Mindestabstand beträgt in Dänemark, dem Pionier der Windenergie in Europa, 800 Meter, in mehreren deutschen und österreichischen Bundesländern 1000 Meter und mehr, in Bayern und Polen 2000 Meter und in England 3000 Meter.

Der Antrag von Linth-Gegen-Wind nimmt sich ein Beispiel an Triengen LU. Dort kam es 2016 zu einer Gemeindeinitiative, welche die Festlegung eines Mindestabstands von 700 Metern im Baureglement forderte. Die Gemeindebürger haben die Initiative an der Gemeindeversammlung mit Zweidrittelmehrheit angenommen.

In der Folge wurde das dort geplante Windkraftprojekt Kirchleerau/Kulmerau eingestellt.

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