Urteil gegen Rassismus bestätigt
Beschwerde abgewiesen: «Gipfel Zytig»-Verleger Heinz Schneider wurde zum zweiten Mal rechtskräftig wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
Beschwerde abgewiesen: «Gipfel Zytig»-Verleger Heinz Schneider wurde zum zweiten Mal rechtskräftig wegen Rassendiskriminierung verurteilt.
Am Dienstag vergangener Woche hat das Bündner Kantonsgericht seinen Entscheid vom vergangenen Sommer öffentlich gemacht: Die Beschwerde von «Gipfel Zytig»-Verleger und -Redaktor Heinz Schneider gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Prättigau/Davos wurde abgewiesen. Damit bestätigt das Kantonsgericht den erstinstanzlichen Entscheid aus dem Jahr 2016. Damals wurde Schneider der mehrfachen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Franken verurteilt sowie zu einer Busse von 700 Franken (Ausgabe vom 4. November 2016).