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2020 sollen die ersten Bündner elektronisch abstimmen

Der Grosse Rat hat am Montag der Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden zugestimmt. Damit ist der Weg für die Einführung von E-Voting geebnet.

Corinne
Raguth Tscharner
13.02.18 - 06:49 Uhr
Politik
Sicherheit zuerst: Kommissionspräsident Tarzisius Caviezel will E-Voting in Graubünden, räumt der Sicherheit aber höchste Priorität ein.
Sicherheit zuerst: Kommissionspräsident Tarzisius Caviezel will E-Voting in Graubünden, räumt der Sicherheit aber höchste Priorität ein.
MARCO HARTMANN

Als letzter Programmpunkt des ersten Tages der Februarsession des Grossen Rates stand gestern die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden zur Debatte. Mit der Gesetzesrevision sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung einer elektronischen Stimmabgabe – dem E-Voting – geschaffen werden. Nach einer eineinhalbstündigen Diskussion hat das Bündner Parlament die Vorlage mit 98:3 Stimmen bei sieben Enthaltungen angenommen.

Laut Botschaft der Regierung erfolgt die politische Meinungsbildung mit den digitalen und Sozialen Medien zunehmend über das Internet. Abstimmen müsse auch in Zukunft attraktiv und einfach bleiben. Deshalb sieht die Gesetzesrevision die Einführung von E-Voting in drei Schritten vor.

In drei Schritten zum E-Voting

In einem ersten Schritt werden die notwendigen kantonalen Rechtsgrundlagen geschaffen, um E-Voting neben der herkömmlichen Abstimmung an der Urne und der brieflichen Abstimmung als dritten Stimmkanal einzuführen.

In einem zweiten Schritt wird das E-Voting-System beschafft. «Zwei passende Systeme sind im Moment auf dem Markt», sagte Tarzisius Caviezel (FDP, Davos), Präsident der vorberatenden Kommission, die dem Grossen Rat im Vorfeld nahegelegt hatte, der Gesetzesrevision zuzustimmen. Beide wären ab Ende 2018 verfügbar. Noch im selben Jahr soll Graubünden das passende System erhalten. Laut Caviezel werde dabei der Sicherheit höchste Priorität eingeräumt.

Der dritte Schritt wird schliesslich in zwei Phasen geplant. 2020 sollen sechs Gemeinden E-Voting in einer Pilotphase testen. «Danach folgt die Ausdehnung auf andere Gemeinden. Wobei alle ihr eigenes Tempo be- stimmen können», so Caviezel. Jede Gemeinde kann demnach selbst entscheiden, ob und wie sie E-Voting einführen möchte.

«Die zeitlichen Vorsätze der Regierung sind sehr ehrgeizig», sagte Caviezel, einige Grossratskollegen stimmten ihm zu. Unter ihnen Beatrice Baselgia-Brunner (SP, Domat/Ems). «Es ist richtig, dass die Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Aber mehr Sicherheit anstatt nur Tempo wäre wichtig», sagte sie und sprach damit ein Thema an, das alle Grossräte, die an diesem Nachmittag das Wort ergriffen hatten, beschäftigte. Erst im Januar hatte der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich klar einen Verzicht auf E-Voting gefordert.

Sicherheit steht im Zentrum

«Es werden oft Vergleiche mit dem Ausland gezogen», meinte Caviezel. In der Schweiz stehe aber die Sicherheit im Zentrum. Dabei komme eine Technologie zum Einsatz, die speziell für E-Voting entwickelt wurde. Wie Caviezel sagte, schliessen sich die Nachvollziehbarkeit des Urnengangs auf der einen Seite und das Stimmgeheimnis auf der anderen laut der Bundeskanzlei nicht aus. Die Behörden müssten wissen, ob, aber nicht wie ein Bürger abgestimmt habe. «Dabei kommen spezielle Technologien zum Einsatz, die zum Beispiel die Stimmen durchmischen», so Caviezel.

«Wenn wir ein technisches System haben, das im Regelfall nicht gehackt werden kann, und Prozesse haben, denen wir vertrauen, dann stärkt das auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Stimmbürger», sagte Regierungspräsident Mario Cavigelli in der Debatte. Zudem sei der Schritt von der brieflichen Stimmabgabe, welche in der Schweiz und in Graubünden eine grosse Tradition habe, zum E-Voting nicht ganz so gross. Man sei es sich gewohnt, den Stimmzettel zu Hause im Kreise der Familie oder gar gemeinsam mit dem Lebenspartner auszufüllen. «Diese Tradition wird beim E-Voting weitergeführt. Einfach am Computer», so Cavigelli.

Im Unterschied zur brieflichen Stimmabgabe braucht es für E-Voting jedoch neu ein Anmeldeverfahren. «Stimmberechtigte, die E-Voting benutzen wollen, müssen sich dazu bekennen, diesen Stimmkanal zu wählen», so Cavigelli. Auch für Majorzverfahren ist ein Anmeldesystem vorgesehen.

Kostenpunkt: unbekannt

Pro Jahr soll das neue System maximal 600 000 Franken kosten. «Zu den Anschaffungskosten können wir noch keine verlässliche Angabe machen», sagte der Regierungspräsident. Tragen soll sie laut Botschaft der Kanton.

Corinne Raguth Tscharner ist stellvertretende Chefredaktorin Online und Zeitung und Chefin vom Dienst bei «suedostschweiz.ch». Zuvor erlernte sie das journalistische Handwerk als Volontärin in vier verschiedenen Redaktionen (Print, Online, Radio, TV) und war als Online-Redaktorin tätig. Mehr Infos

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