Rosegplatz-Initiative ist rechtswidrig
Der Rechtsberater der Gemeinde Pontresina befindet die Rosegplatzinitiative für «offensichtlich rechtswidrig». Diesem Votum hat sich die Gemeinde nun angeschlosssen. Aus drei Gründen.
Der Rechtsberater der Gemeinde Pontresina befindet die Rosegplatzinitiative für «offensichtlich rechtswidrig». Diesem Votum hat sich die Gemeinde nun angeschlosssen. Aus drei Gründen.
Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Die Gemeinde Pontresina hat die Intitiative Rosegplatz für rechtswidrig erklärt. Damit schliesst sich der Gemeindevorstand dem Votum ihres Rechtsberaters an, wie es in einer Mitteilung heisst. Der Berater habe die Initiative als offensichtlich rechtswidrig beurteilt.
Standort und Grösse als Hauptkritikpunkte
Für die Erklärung führt die Gemeinde Pontresina folgende Gründe auf:
- Der verlangte Erlass einer Planungszone liege nicht in der Kompetenz der Gemeindeversammlung.
- Die vom Raumplanungsgesetz für eine Überprüfung verlangte «Veränderung der Verhältnisse» sei nicht gegeben.
- Die Initiative verletze das Gebot der Planungsbeständigkeit und der Rechtssicherheit
Für Gemeindepräsident Martin Aebli wäre jeder andere Entscheid seitens der Gemeinde völlig unverständlich. «Vor zwei Jahren wurde an der Gemeindeversammlung eine Zonenplanänderung zugunsten einer projektbezogenen Nutzungsplanung beschlossen.» Diesen Entscheid könne man nicht einfach im Nachhinein mittels einer Initiative kippen, betont er. Für rund 15 Jahre nach dem Beschluss der Gemeindeversammlung herrsche für die Bauherren von Rechts wegen Planungssicherheit.
Das Projekt befindet sich seit nunmehr drei Jahren in Planung. Verantwortlich zeichnet eine Schweizer Investorengruppe rund um den Scuoler Hotelier Kurt Baumgartner. Gemäss Baugesuch sieht das Projekt den Bau eines fünfstöckigen Hotels mit 96 Zimmern auf dem Gelände des Sportplatzes Roseg vor.
Die Initianten kritisieren hauptsächlich die Grösse des geplanten Hotels sowie den Standort in einem Wohngebiet. Ausserdem würde der Neubau den Sportplatz teilen. Damit werde auch der letzte noch öffentliche Sportplatz in der Gemeinde verschwinden, kritisieren die Projektgegner.
Die Gemeinde Pontresina hat alle 389 Unterzeichner über ihren Beschluss informiert, wie es weiter heisst. Den Initianten steht das Rechtsmittel zur Verfügung, dagegen innert 30 Tagen beim Bündner Verwaltungsgericht Beschwerde zu erheben.
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