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Betreten erlauben

Laut dem 69-jährigen Näfelser Peter Straub dürfen im Glarnerland seit der Schaffung neuer Wildruhezonen fast 30 Prozent des Kantonsgebiets im Winter nicht mehr betreten werden. Das will er mit einem Memorialsantrag ändern.

Südostschweiz
08.01.18 - 04:30 Uhr
Politik
Wildtiere brauchen Ruhezonen; die Meinungen dazu, wie gross diese Flächen sein müssen, gehen jedoch auseinander.
Wildtiere brauchen Ruhezonen; die Meinungen dazu, wie gross diese Flächen sein müssen, gehen jedoch auseinander.
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Dass es auch im Kanton Glarus Jagdbanngebiete und Wildruhezonen benötigt, stellt Peter Straub nicht in Abrede. Aus seiner Sicht ist den Glarner Verantwortlichen aber das Augenmass abhanden gekommen. «Letztes Jahr wurden im Kanton Glarus per Verordnung 32 Wildruhezonen ausgeschieden», schreibt er in einer Medienmitteilung. Mit den schon bestehenden eidgenössischen Jagdbanngebieten gelte seither – mit wenigen Ausnahmen einzelner Wege und Routen – für fast 30 Prozent des Kantonsgebiets im Winter: «Betreten verboten.» Dieses Verbot in weiten Teilen der Gebirgslandschaft widerspreche der «althergebrachter Tradition der sinnvollen Nutzung des öffentlichen Raumes», findet der der erfahrene Alpinist und Sardona-Geoguide. Und es beeinflusse das Image des Kantons in der Schweiz negativ: «Es darf nicht sein, dass Glarus als ‘Verbotskanton’ wahrgenommen wird.

«Regierungsrat und Landrat haben es jetzt in der Hand, einen Kompromiss zu finden.»

Denn, so führt Straub in seiner Begründung zum Anfang Jahr eingereichten Memorialsantrag aus, «Es ist ja nicht so, dass bei 30 Prozent geschützter Fläche die restlichen 70 Prozent für den Wintersport nutzbar sind». Das Talgebiet sei für Schneeschuhwanderer und Skitourengänger nicht relevant, und Gebiete mit einer Hangneigung von über 30 Grad seien für Skitourengänger kaum, für Schneeschuhwanderer gar nicht begehbar.

Reduktion auf «erträgliches Mass»

Skitouren und Schneeschuhwandern haben gemäss Straub «ein beträchtliches Potenzial für einen sanften Tourismus». Und das sei schliesslich genau das, was gemäss Tourismus-Leitbild im Kanton gefördert werden sollte. Zu allem bereits Aufgezählten komme auch noch dazu, dass eine ganze Reihe von Hochflächen im Winter nicht zu erreichen, weil der Zustieg zu gefährlich wäre. «Zieht man von der verbleibenden Fläche noch die ausgeschiedenen Schutzgebiete ab», so Straubs Schlussfolgerung, «so bleibt für den Wintersport nicht mehr viel übrig.»

Straub stellt jedoch vor allem die Verhältnismässigkeit infrage. Dafür beruft er sich auf Reinhard Schnidrig, «dem obersten Wildschützer der Schweiz». Laut diesem seien im Berggebiet nur 6 Prozent der Fläche eidgenössisches Jagdbanngebiete und 4 Prozent Wildruhezonen. «Wenn nun im Kanton Glarus fast die dreifache Fläche gesperrt ist, darf, ja muss man die Verhältnismässigkeit dieser Massnahmen infrage stellen», findet Straub. Dass das Wild im Glarnerland so massiven Schutz brauche, sei nicht einzusehen. «Immerhin sind die Bestände so gross, dass die Jagdaufsicht jedes Jahr Mindestabschusszahlen festlegen muss.»

Im Memorialsantrag verlangt Straub, «die Summe der gesperrten Flächen auf ein sinnvolles, erträgliches Mass» zu reduzieren. Und in der Mitteilung dazu findet er: «Regierungsrat und Landrat haben es jetzt in der Hand, einen tragbaren Kompromiss zu finden zwischen den Bedürfnissen des Wildes und den Interessen der Menschen, die naturnahen Wintersport betreiben wollen.

 

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