Fahren lernen soll früher beginnen und günstiger werden
Lernfahrer sollen mit mehr Fahrpraxis die Führerprüfung absolvieren. Zu diesem Zweck möchte der Bund das Gesetz über die Fahrausbildung revidieren. Der Bündner Regierung passen aber längst nicht alle Vorschläge.
Lernfahrer sollen mit mehr Fahrpraxis die Führerprüfung absolvieren. Zu diesem Zweck möchte der Bund das Gesetz über die Fahrausbildung revidieren. Der Bündner Regierung passen aber längst nicht alle Vorschläge.
Der Bund will andere Vorschriften für Führerausweise. Ziel des Revisionspakets ist es unter anderem, dass Neulenker künftig mehr Fahrpraxis mitbringen. Dazu sollen Lernfahrausweise bereits ab dem 17. Geburtstag ausgestellt werden dürfen. Lernwillige dürfen bisher frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag ihren Lernfahrausweis beantragen.
Vernehmlassung läuft
Nebst mehr Fahrpraxis soll die gesamte Ausbildung für Autofahrer günstiger werden und administrativ mit weniger Aufwand verbunden sein.
Zu diesem Gesetzesentwurf läuft derzeit eine Vernehmlassung. Nun hat auch die Bündner Regierung dazu Stellung bezogen, wie es in einer Mitteilung der Standeskanzlei heisst. Die Regierung begrüsse grundsätzlich die Revision der Führerausweisvorschriften. So sei beispielsweise das Aushändigen der Lernfahrausweise ab dem 17. Geburtstag vertretbar. Und zwar vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Lernfahrer nur begleitet fahren dürfen.
Unverhältnismässiger Aufwand
Mit allen Änderungen ist die Regierung aber längst nicht einverstanden. Verschiedene Punkte hätte sie gerne geändert oder angepasst. Obligatorische Einzellektionen, in denen korrektes Vollbremsen sowie energieeffizientes Fahren geübt würde, hält die Regierung beispielsweise für überflüssig. Beide Themen seien schon Bestandteil der praktischen Führerprüfung. Eine neue Vorschrift wäre nur mit unverhältnismässigem administrativem Aufwand verbunden, befürchtet sie.
Des Weiteren ist sie der Ansicht, dass, wer seine Führerprüfung in Automatikfahrzeugen absolviert, auch weiterhin nur solche Fahrzeuge führen dürfen soll. Wer ungeübt mit Handschaltgetriebe fährt, geht laut der Regierung ein höheres Risiko ein als geübte Personen.
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