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Regierung pfuscht beim Finanzausgleich

Dem Kanton Graubünden sind beim Berechnen der Finanzausgleichsbeiträge gleich drei Fehler unterlaufen. Diese kamen erst zum Vorschein, als die Gemeinden sich über Abweichungen wunderten. Für einige von ihnen kommt diese Erkenntnis aber bereits zu spät.

26.10.17 - 12:47 Uhr
Politik
Reform Finanzausgleich Janom Brasser
Dem Amt für Gemeinden mit Vorsteherin Barbara Janom Steiner sind falsche Datengrundlagen zum Verhängnis geworden.
OLIVIA ITEM

Offenbar sind falsche Datengrundlagen dafür verantwortlich, dass das kantonale Amt für Gemeinden bei der Berechnung der Finanzausgleichsbeiträge 2018 nochmals hat über die Bücher gehen müssen. Bei Rückfragen der Gemeinden zur Errechnung der Beiträge wurde laut einer Mitteilung der Standeskanzlei festgestellt, dass die im August festgelegten Ausgleichsbeiträge nicht stimmen konnten. Die Gemeinden hätten in ihren Jahresrechnungen andere Datengrundlagen verbucht oder erzielt als die vom Kanton zur Berechnung der Finanzausgleichsbeiträge verwendeten.

Unabhängig überprüft

Was folgte, war eine umgehende Untersuchung. Bei jener sollten auch die in der Vergangenheit verwendeten Datensätze kontrolliert werden, wie es weiter heisst. Zu diesem Zweck habe das Departement für Finanzen und Gemeinden auch eine unabhängige Finanzkontrolle beigezogen, die die neuerliche Datenaufbereitung bei der kantonalen Steuerverwaltung kontrollieren sollte. Es kam heraus, dass namentlich die aufbereiteten Daten zu den Gewinn- und Kapitalsteuern des Jahres 2015 fehlerhaft waren.

Der schwerwiegendste Fehler war, dass man sich für die aufbereiteten Daten an den kommunalen Steuerfüssen für die Zuschlagssteuer orientierte. Dieses Vorgehen ist jedoch veraltet. Stattdessen hätte man sich am einheitlichen Steuerfuss für die Zuschlagssteuer orientieren müssen. Dies ist nach Inkrafttreten des Finanzausgleichs 2016 die geltende Regelung. Die Folge: Bei Gemeinden mit tiefem Steuerfuss sind deshalb tendenziell zu hohe Erträge in die Berechnungen eingeflossen und bei Gemeinden mit hohem Steuerfuss zu niedrige.

Wie die Regierung in ihrer Mitteilung betont, betrifft der Fehler aber nur die für das Jahr 2018 berechneten Finanzausgleichszahlen.

Des Weiteren fielen zwei weitere Fehler ins Gewicht. Aus demselben Grund wie die Finanzausgleichszahlen waren auch die erhobenen Quellensteuern fehlerhaft. Man hatte sich auch hier an den Steuerfüssen der Gemeinde orientiert. Ausserdem seien irrtümlicherweise verrechnete Verzugszinsen in die Finanzausgleichsberechnung miteinbezogen worden.

Korrektur kommt für viele zu spät

Seine Versäumnisse will der Kanton noch im laufenden Jahr beheben. So soll die für den 20. Dezember fällige zweite Rate der Finanzausgleichszahlungen laut der Mitteilung entsprechend angepasst werden. Für viele Gemeinden kommt das trotzdem zu spät. Das Problem ist, dass deren Budgetprozess für das kommende Jahr bereits so weit fortgeschritten ist, dass die richtigen Zahlen nicht mehr ins Budget 2018 einfliessen werden. Daraus werden je nach Fall Mindereinnahmen oder Mehrausgaben resultieren.

Die Regierung sei sich des Unmuts der betreffenden Gemeinden bewusst und entschuldige sich für die Unannehmlichkeiten. Trotzdem baue sie auf das Verständnis der Gemeinden für einen korrekten Gesetzesvollzug.

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Mich wundert das ganz und gar nicht. Bei einem Quellensteuerpflichtigen, welcher die Tarifkorrektur verlangt hatte, hat die Steuerverwaltung die vom Lohn abgezogenen Quellensteuern in einem völlig unverständlichen um nicht zu sagen falschen Verhältnis auf die einzelnen Steuerhoheiten aufgeteilt. Bei der Gemeindesteuer (Steuerfuss bedeutend über 100%!) wurden nur etwa 25% der Quellensteuern angerechnet, obwohl dort eigentlich die höchste Steuerlast anfällt. Wenn schon hier so willkürlich aufgeteilt wird, warum soll dann der Finanzausgleich stimmen?

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