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Exodus im Trunser Gemeinderat

Mehr als die Hälfte des Gemeindeparlaments von Trun muss ausgewechselt werden: Acht von 15 Mitgliedern hören auf.

20.10.17 - 04:30 Uhr
Politik
Im Trunser Gemeinderat gibt es ein grosses Sesselrücken.
Im Trunser Gemeinderat gibt es ein grosses Sesselrücken.
JAKOB MENOLFI

Donat Albin, Flurin Decurtins, Flurina Decurtins, Adrian Maissen, Letizia Rensch, Ursina Schmed, Markus Steiner und Kurt Wolf. Das sind die Namen der acht per Ende Jahr aus dem Amt scheidenden Parlamentsmitglieder von Trun. Damit muss mehr als die Hälfte des 15-köpfigen Gemeinderates erneuert werden.

Für weitere drei Jahre im Amt bleiben wollen demgegenüber Adrian Defuns, Marcel Flepp, Rafael Guldimann, Mario Lechmann, Beat Pfister, Patricia Trento und Philippe Vincenz. Gewählt wird am kommenden 26. November.

An diesem Tag wird auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) bestellt. Sie hat in corpore demissioniert, wobei sich die bisherige Stellvertreterin Catrina Livers der Wahl stellt.

«Es ist immer das Gleiche»

Für Gemeindepräsident Dumeni Tomaschett stellen die zahlreichen Rücktritte keine Überraschung und schon gar kein Problem dar. «Es ist immer das Gleiche», sagte er gestern auf Anfrage. «In Trun müssen wir alle drei Jahre sechs bis acht neue Parlamentsmitglieder suchen», erklärte er. Die Abgänge, darunter auch jene aus der GPK, machten ihn denn auch «kein bisschen nervös».

Tomaschetts Gelassenheit gründet auf der Tatsache, dass schon einige Bewohnerinnen und Bewohner des Dorfs Interesse an einem Amt in der Legislative oder der GPK bekundet haben. «Wir werden auch im Hinblick auf die Amtsperiode 2018–2020 wieder alle vakanten Ämter besetzen können», ist der Gemeindepräsident von Trun überzeugt. Er selbst war erst vor wenigen Wochen glanzvoll im Amt bestätigt worden.

Frist läuft am 26. Oktober ab

Laut der kürzlich erfolgten Ausschreibung der Gemeinde Trun im «Amtsblatt der Surselva» können Wahlvorschläge für den Gemeinderat und die GPK bis am 26. Oktober eingereicht werden. Dabei können Gruppen von mindestens fünf Personen Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Die Wahlvorschläge müssen der Gemeinde schriftlich und mit den wichtigsten Angaben zur Person zugestellt werden.

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