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St. Gallen will Amtsblätter online stellen können

Der Kanton St. Gallen soll eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für seine amtlichen Publikationen erhalten. Davon betroffen sind die Gesetzessammlung und das kantonale Amtsblatt. Vor allem betrifft das neue Gesetz die elektronischen Ausgaben.

13.10.17 - 16:37 Uhr
Politik
Die St. Galler Bevölkerung soll sich künftig besser auf die amtlichen Publikationen im Internet verlassen können.
Die St. Galler Bevölkerung soll sich künftig besser auf die amtlichen Publikationen im Internet verlassen können.
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Die St. Gallische Regierung will ein neues Publikationsgesetz für die Gesetzessammlung und das Amtsblatt. Dies deshalb, weil das geltende Gesetz den veränderten Informationsansprüchen nicht mehr entspriche, wie es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei heisst. Viele Bürger würden mittlerweile die elektronischen Ausgaben der amtlichen Publikationen (z.B. Baugesuche) nutzen.

Problematisch sei dabei aber, dass diese Ausgaben zurzeit noch nicht rechtsverbindlich seien. Das heisst ein Baugesuch muss in einem gedruckten Amtsblatt erscheinen, um offiziell als eingereicht zu gelten. Nur dann sind Einsprachen möglich und Fristen gültig. Eine Veröffentlichung im Internet ist dafür nicht ausreichend. Das soll sich nun ändern.

Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1953. Damals habe von elektronischen Publikationen noch keine Rede sein können, schreibt die Staatskanzlei weiter. Und deshalb sei es an der Zeit, das Gesetz den heutigen Bedürfnissen anzupassen.

Synergien nutzen, Kosten senken

Wichtig sei vor allem, dass sich die Bürger tatsächlich auf die elektronischen Ausgaben stützen können, so die Regierung. Dazu seien aber Massnahmen zur Dokumentensicherheit, insbesondere zum Schutz vor Veränderung, nötig. Ausserdem müsse der Datenschutz verstärkt werden.

Das Amtsblatt soll zudem künftig auf einer Publikationsplattform erscheinen, die auch die Gemeinden für ihre amtlichen Veröffentlichungen nutzen können. Dadurch würden Synergien genutzt und Kosten gesenkt.

Die Regierung hat nun die Vernehmlassung zu ihrem Gesetzesentwurf eingeleitet. Diese will sie bis am 4. Dezember dauern.

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