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Pontresina setzt neues Zweitwohnungsgesetz durch

Zweitwohnungen dürfen in Pontresina künftig ohne Einschränkungen genutzt werden – sofern sie über 20 Jahre als Erstwohnung benutzt wurden. Auch sind Wohnungsprojekte zulässig, die der Querfinanzierung eines Hotels dienen. Ein Freibrief ist das neue Gesetz dennoch nicht.

05.10.17 - 11:43 Uhr
Politik
Mit dem Entscheid ist das Gemeindegesetz zum Zweitwohnungsbau jetzt konform mit der 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative.
Mit dem Entscheid ist das Gemeindegesetz zum Zweitwohnungsbau jetzt konform mit der 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative.
WIKIPEDIA

Die Pontresiner Gemeindeversammlung hat gestern ein neues Gemeindegesetz über den Bau von Zweitwohnungen angenommen. Dieses ersetzt ein Gesetz aus dem Jahr 2010, das nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 hinfällig wurde, wie aus einer Mitteilung der Pontresiner Gemeindekanzlei hervorgeht.

Die anwesenden 97 Stimmberechtigten nahmen den Entwurf zum «Gesetz über Zweitwohnungen der Gemeinde Pontresina» mit 96:0 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Das neue Gesetz beinhaltet laut der Gemeindemitteilung zwei Besonderheiten. Zum einen sollen Wohnungen, die erwiesenermassen während 20 Jahren als Erstwohnung genutzt worden sind, von der sogenannten Erstwohnungspflicht befreit werden. Seit 1988 mussten mit dieser Pflicht belegte Wohnungen zwingend von Einheimischen bewohnt werden. Nun dürfen sie laut dem Pontresiner Gemeindepräsident Martin Aebli altrechtlich – sprich auch als Zweitwohnung – benutzt werden.

Die neue Regelung gelte aber nur für alle bis zum 11. März 2012 erstellten oder bewilligten Wohnungen. Für sämtliche nach diesem Datum errichteten Einheiten würden die Grundsätze der angenommenen Zweitwohnungsinitiative gelten.

Ausnahmebewilligungen praktisch unmöglich

Zum anderen ermöglicht das neue Gesetz laut Mitteilung, dass künftig Zweitwohnungen gebaut werden dürfen, die der Querfinanzierung eines Hotels oder ähnlichen Beherbergungsbetriebs dienen. In Ausnahmefällen ist dies ausserdem in bereits bestehenden Gebäuden zulässig.

Dafür gelten aber strenge Auflagen. So darf in Pontresina der Anteil an Zweitwohnungen in bestehenden Betrieben 20 Prozent nicht überschreiten, wie Aebli weiter erklärt. Des Weiteren schreibe die Gemeinde vor, dass die Umnutzung einer gewissen Fläche in bestehenden Betrieben nur dann zulässig sei, wenn beide Einheiten unabhängig voneinander betriebsfähig seien. Hierzu nennt Aebli ein Beispiel: «Wenn das Hotel Betriebsferien macht und während dieser Zeit die Heizung abstellt, muss der Betreiber sicherstellen, dass die Wohneinheiten trotzdem weiterhin beheizt sind.» Gleiches gelte auch für den Hauszugang, wenn dieser sowohl für das Hotel als auch für die Wohnungen benützt werde.

Überdies beinhaltet das Pontresiner Zweitwohnungsgesetz eine Klausel, laut der ortsbildprägende oder gar geschützte Hotels nicht umgenutzt werden dürfen.

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