Wäre die Initiative gegen das Grosskino ungültig?
Noch ist nicht sicher, was aus der angekündigten Initiative gegen das geplante Grosskino in Chur West wird. Möglicherweise kommt sie gar nie vors Volk.
Noch ist nicht sicher, was aus der angekündigten Initiative gegen das geplante Grosskino in Chur West wird. Möglicherweise kommt sie gar nie vors Volk.
Mitte Juli hat ein siebenköpfiges Komitee im Amtsblatt der Stadt Chur eine Volksinitiative angekündigt. Deren Ziel: In Chur West sollen Kinos verboten werden. Den Initianten bleiben damit noch ziemlich genau zehn Monate Zeit, um die erforderlichen 800 Unterschriften zusammenzutragen.
Der Gemeinderat entscheidet
Gut möglich, dass das Unterschriftensammeln am Ende gar nichts nützt. Inzwischen werden nämlich immer mehr Zweifel laut, ob die Initiative gültig ist. Sollte der Inhalt eidgenössisches oder kantonales Recht verletzen, müsste das Begehren für ungültig erklärt und dürfte dem Volk nicht vorgelegt werden. So will es Artikel 9 der städtischen Verfassung.
Fragezeichen vom Experten
Der renommierte Berner Staatsrechtsprofessor Pierre Tschannen will im Falle der Churer Kinoinitiative zwar keine Diagnose wagen, wie er sagt. Es sei aber nach geltender Praxis des Bundesgerichts klar, «dass unter dem Deckmantel der Raumplanung keine Massnahmen getroffen werden dürfen, deren primärer Zweck darin besteht, das ansässige Gewerbe vor Konkurrenz zu schützen».
Olivier Berger wuchs in Fribourg, dem Zürcher Oberland und Liechtenstein auf. Seit rund 30 Jahren arbeitet er für die Medien in der Region, aktuell als stellvertretender Chefredaktor Online/Zeitung. Daneben moderiert er mehrmals jährlich die TV-Sendung «Südostschweiz Standpunkte». Mehr Infos
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