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Hensel: «Zum ersten Mal seit 42 Jahren höhere AHV-Renten»

Am 24. September kommt die Rentenreform Altersvorsorge 2020 zur Abstimmung. Gemäss dem «Bündner Bündnis für sichere Renten» würden die Finanzen des Rentensystems ohne eine Reform in eine bedeutende Schieflage geraten.

28.08.17 - 14:45 Uhr
Politik
Mit diesen Plakaten geht aktuell das JA-Komitee für die Rentenreform auf Stimmenfang.
Mit diesen Plakaten geht aktuell das JA-Komitee für die Rentenreform auf Stimmenfang.
KEYSTONE

Gemäss dem «Bündner Bündnis für sichere Renten» seien seit der Einführung der AHV vor 70 Jahren während den ersten 50 Jahren rund zehn Revisionen durchgeführt worden. In den letzten 20 Jahren gelang aber aufgrund von «unheiligen Allianzen» und vom Volk abgelehnten Vorlagen keine einzige Revision mehr, wie es in der Medienmitteilung des Bündnisses heisst. Es sei nun an der Zeit einen Kompromiss einzugehen und so das Rentensystem vor einem drohenden Kollaps zu bewahren.

Zu diesem Zweck wurde das «Bündner Bündnis für sichere Renten» gegründet, dessen Mitglieder sich aus unterschiedlichen Organisationen und Verbänden zusammensetzen. Am heutigen Montag, 28. August 2017, fand nun auch eine Medienkonferenz zum Thema statt.

Für Thomas Hensel, Vorstandsmitglied Gewerkschaftsbund Graubünden und Regionalsekretär VPOD grischun/glarus, bringt die Altersvorsorge 2020 viel Positives mit sich, obwohl die Vorlage ein Kompromiss zu sein scheint, der wiederum einen Rückschritt beim Frauenrentenalter mit sich zieht. «Diese Vorlage bringt zum ersten Mal seit 42 Jahren höhere AHV-Renten, sie gibt Menschen mit tiefen Einkommen erstmals die Chance zum Aufbau einer 2. Säule und sie schützt Menschen, die kurz vor dem Rentenalter arbeitslos werden.», so Hensel.

Ganz ähnlich sieht es auch Astrid Derungs-Koller, Präsidentin des Bündner Bäuerinnen- und Landfrauenverbands. «Die Reform der Altersvorsorge ist dringend nötig. Der Vorschlag, über den wir am 24. September abstimmen, ist ein machbarer Kompromiss, zu dem wir Frauen einen grossen Beitrag leisten. Wir sorgen mit der Erhöhung des Referenzalters auf 65 Jahre für eine finanzielle Entlastung der ersten Säule. Obwohl diese Anpassung nicht im Sinne vieler Frauen ist, bringt dieses Reformpaket unter dem Strich für die Frauen aber trotzdem Verbesserungen.»

Bereits Ende Mai 2017 hat sich auch der Bündner Seniorenrat für die Altersreform 2020 ausgesprochen. Für Josef Senn, Mitglied des Bündner Kantonalverbands der Seniorinnen und Senioren, ist die Vorlage vom 24. September keine Vorlage «jung gegen alt». Weiter meint Senn: «Es geht um die Anpassung des Generationenvertrages an die veränderten Umstände. Der Generationenvertrag beruht nach wie vor auf der Solidarität sowohl zwischen den Generationen als auch zwischen hohen und tiefen Einkommen.»

Laut Katrin Thuli, Geschäftsleiterin Pro Infirmis Graubünden, enthält die Altersvorsorge 2020 auch Elemente, die im Interesse von Menschen mit einer Behinderung liegen. «Die Reform der Altersvorsorge ermöglicht flexible Lösungen mit Pensionierungen nach individuellen Bedürfnissen. So wird es künftig möglich sein, eine Altersrente der AHV und der beruflichen Vorsorge im Sinne einer gleitenden Pensionierung ab 62 Jahren ganz oder auch teilweise (und allenfalls in Ergänzung zu einer Teilrente der IV) zu beziehen. Dies entspricht einem Bedürfnis vieler Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.»

Auch Rolf Bless, Vizepräsident Kaufmännischer Verband Südostschweiz, blickt der Reform positiv entgegen. «Die Reform der Altersvorsorge (AV2020) hat ein klares Ziel: Die Höhe der Renten soll erhalten bleiben, die AHV Finanzen stabilisiert und die Altersvorsorge an die Anforderungen der heutigen Zeit angepasst werden. Und das alles trotz Bevölkerungsalterung und tiefen Zinsen. Erreichen will das die Reform über verschiedene Massnahmen.»

Es bleibt also abzuwarten, wie sich das Volk am 24. September an der Urne entscheidet. Weiter Informationen zur Rentenreform 2020 sind hier zu entnehmen.

 

 

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