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Glarus Süd verliert schon wieder einen Sitz

2018 ist Wahljahr. Schon jetzt ist klar, dass nicht alle Süd-Vertreter wiedergewählt werden. Der Süden stellt nämlich nur noch 14 statt wie bisher 15 Sitze. Nutzniesser ist wie schon bei den letzten Wahlen Glarus Nord.

16.08.17 - 05:00 Uhr
Politik
Burkaverbot, Landrat, Hände
Glarus Süd verliert wegen Glarus Nord einen Sitz.
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Schon in gut einem halben Jahr wählen die Glarnerinnen und Glarner eine neue Regierung. Sie tun das am 4. März samt Vortagen. Und sie tun das wie bisher mit brieflicher Stimmabgabe, oder indem sie ihren Wahlzettel im Wahllokal in die Urne werfen. Das E-Voting soll zwar kommen, aber frühestens 2019.

So müssen auch die Landratswahlen im kommenden Juni noch ohne elektronischen Wahlkanal auskommen. Eine Neuerung gibt es dennoch: Die 60 Sitze werden nach einem anderen Schlüssel verteilt als bisher. Die Aufteilung der Mandate an die Parteien erfolgt neu nach der Berechnung des französischen Mathematikers Sainte-Laguë.

Im Landrat entsprechen die drei Wahlkreise den drei Gemeinden. Die Sitze werden nach Anteil der Partei-Stimmen verteilt. Da nur ganze Sitze verteilt werden, muss gerundet werden. Und hier kommt eben neu die Formel Sainte-Laguës zur Anwendung. Sie soll die Chancen der kleineren Parteien erhöhen. Bis anhin erfolgte die Verteilung nach Hagenbach-Bischoff.

Zum zweiten Mal hintereinander ändert auch die regionale Verteilung der Sitze. Wie schon bei den letzten Wahlen 2014 muss Glarus Süd einen Sitz an Glarus Nord abgeben, das neu 27 Köpfe ins Kantonsparlament schicken darf. Die Süd-Fraktion ist mit 14 Personen nur noch rund halb so gross. Der Hauptort hat weiterhin 19 Sitze zugut. Die total 60 Sitze werden nach Anzahl ständiger Einwohner unter den drei Gemeinden aufgeteilt, und da der Norden laufend wächst, erhält er auch das grösste Stück vom Kuchen.

Anteilmässig untervertreten sind und bleiben die Frauen – nachdem nun auch noch SP-Frau Renata Grassi Slongo aufhört, fällt der Frauenanteil für den Moment wieder unter einen Fünftel zurück. Gelegenheit, dies zu ändern, haben die Parteien und das Stimmvolk im Wahljahr 2018. Konkret heisst das:

  • 4. März: Gesamterneuerung Regierungsrat sowie Gesamterneuerung der Gemeinderäte. Ein zweiter Wahlgang würde am Palmsonntag, 25. März, erfolgen.
  • 10. Juni: Gesamterneuerung des Landrates. Kein zweiter Wahlgang nötig.
  • Die Wahl für die Bundesparlamente findet im Herbst 2019 statt.
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