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Bundesrat spart bei Spezialärzten und Spitälern 470 Millionen

Der Bundesrat ändert den Ärztetarif TARMED auf Anfang 2018. Damit spart er bei Spezialärzten und bei der ambulanten Versorgung in Spitälern fast eine halbe Milliarde Franken.

Agentur
sda
16.08.17 - 14:15 Uhr
Politik
Mit der Änderung des Ärztetarifs TARMED bekommen Spezialisten weniger Geld. Die Hausärzte hingegen profitieren. (Symbolbild)
Mit der Änderung des Ärztetarifs TARMED bekommen Spezialisten weniger Geld. Die Hausärzte hingegen profitieren. (Symbolbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Eingriff ist keine Überraschung: Krankenkassen, Ärzte und Spitäler haben jahrelang über die Anpassung des Ärztetarifs verhandelt, der die Vergütung ambulanter Leistungen regelt. Einige der rund 4600 Positionen sind unbestritten nicht mehr sachgerecht. Der Bundesrat beschloss einzugreifen, nachdem die Tarifpartner die Gespräche letztes Jahr ohne Ergebnis abgebrochen hatten.

Am Mittwoch entschied er unter anderem, Leistungen, die wegen des medizinischen oder technischen Fortschritts weniger Zeit in Anspruch nehmen, tiefer zu bewerten. Weniger Geld gibt es damit für Operationen des grauen Stars, Darmspiegelungen, Augeninjektionen oder für Radiotherapien.

Operierende Ärzte erhalten in Zukunft allgemein weniger Geld. Der Bundesrat hat beschlossen, die Produktivität der entsprechenden Sparten generell um 10 Prozent zu erhöhen, was die Vergütungen entsprechend schmälert. Damit will er operative Eingriffe wirtschaftlich weniger interessant machen und so verhindern, dass unnötige Eingriffe durchgeführt werden.

Weiter werden ärztliche Leistungen künftig nicht mehr nach der unterschiedlichen Dauer der ärztlichen Weiterbildung bewertet. Das führt dazu, dass die Leistungen der Grundversorger gegenüber den Spezialisten aufgewertet werden. Schon 2014 hatte der Bundesrat pauschal 200 Millionen Franken von den Spezialisten zu den Haus- und Kinderärzten verschoben.

Der Bundesrat hat auch die Regeln angepasst, mit denen Ärztinnen und Ärzte Leistungen in Abwesenheit des Patienten oder der Patientin abrechnen können. Möglich ist das etwa für das Aktenstudium oder für Gespräche mit Experten oder Angehörigen. In Zukunft müssen diese Leistungen präziser ausgewiesen werden.

Zudem dürfen höchstens 30 Minuten pro Quartal abgerechnet werden. Heute sind es 60 Minuten. Die Leistungen in Abwesenheit stehen im Verdacht, nicht in jedem Fall gerechtfertigt und massgeblich für das Kostenwachstum der letzten Jahre verantwortlich zu sein.

Die Dauer von Grundkonsultationen bleibt auf 20 Minuten beschränkt. Bei kleinen Kindern und älteren Personen ist aber erfahrungsgemäss mehr Zeit für die Behandlung nötig. Der Bundesrat hat daher beschlossen, die Beschränkung zu lockern, so dass die Ärzte 30 Minuten abrechnen können. Bei anderen Patienten mit erhöhtem Bedarf können die Ärzte die Dauer der Grundkonsultation nach Absprache mit den Versicherern verlängern.

Eine wichtige Korrektur hat der Bundesrat aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung gemacht. Zunächst hatte er vorgeschlagen, dass Spitäler mit Notfallstationen keine Notfallzuschläge mehr abrechnen können. Das sollen sie nun aber weiterhin tun können, falls tatsächlich ein bedrohlicher Notfall vorliegt. Viele Spitäler hatten angekündigt, ohne die Zuschläge ihre Notfallstationen schliessen zu müssen.

Die Einsparungen zu Lasten der Spezialärzte und der Spitalambulatorien beziffert der Bundesrat auf 470 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Vorlage, die er in die Vernehmlassung geschickt hatte, wären es 700 Millionen Franken gewesen. Das hat unter anderem mit den Anpassungen beim Notfallzuschlag zu tun.

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Ja, der Psychiater verdient jetzt ungefähr soviel wie die Ernährungsberaterin und weniger als der Osteopath. Es wird dann in ein paar Jahren hastig die "Rettung" der ambulanten Psychiatrie beginnen, weil niemand das mehr machen will, oder die, die es machen ein dermassen niedriges Qualitätsniveau aufweisen, dass man das so nicht stehen lassen kann. Ich erinnere im Übrigen auch an die Versorgungsaufträge der Kantone, die sich selbst in Bedrängnis bringen, weil die ambulante Psychiatrie schon seit Jahren finanziell und personell auf dem letzten Zahnfleisch läuft. Von den vielen psychisch Kranken gar nicht zu reden, die wie auch der Herzkranke ein Recht auf eine hochwirksame und qualitativ hochwertige Versorgung haben. Ihre Ärzte werden aber mit 1/3 oder 1/4 abgespeist.
Ich für meinen Teil werde meine Praxis um weitere Prozent auf medizinische Begutachtungen verlegen. Ich verstehe das als Protest gegen die absichtliche oder unabsichtliche Abwertung eines für die Gesellschaft immer wichtiger werdenden Berufstandes. Ich werde dieses sinnlose System, in dem einige wenige (auch die Versicherer, aber auch die CEOs der Spitäler, die Apotheker, die Pharmaindustrie, aber auch einige ärztliche Disziplinen) aus dem vollen Schöpfen, während andere in eine prekäre SItuation getrieben und dann noch beschimpft werden (gierige Ärzte). Ich werde auch versuchen den 4 Wochen Notfalldienst, den man leisten muss als Praxisinhaber abzuschaffen. 4 Wochen auf Abruf umsonst. Wo gibt es so etwas?
Vielleicht können weil es dann niemand mehr macht z.B. die Krankenkassen selbst mal die Aufgabe übernehmen, ambulante Medizin zu machen. Die CEOs, die Nationalräte, die Lobbyisten alle die, sollen mal sich zum Mediziner ausbilden lassen und dann diese Arbeit übernehmen.

Was ist eigentlich das Ziel von BR Berset? Will er den Facharzttitel „Psychiatrie und Psychotherapie“ abschaffen, damit Hausärzte Psychopharmaka verschreiben und Psychologinnen und Psychologen zu billigen Löhnen für Psychotherapien angestellt werden? In der letzten Erhebung der Ärzteeinkommen, die noch veröffentlicht worden ist, haben die Hausärzte bereits 53% mehr als Psychiaterinnen und Psychiater verdient. Und jetzt will der Sozialminister deren Einkommen nochmals um 2.7% kürzen. Versteht der Bundesrat darunter Nachwuchsförderung? Der Ärztemangel in der Psychiatrie ist bei weitem grösser als in der Allgemeinmedizin. In den psychiatrischen Kliniken gibt es heute nur noch wenige Ärzte, die Deutsch verstehen und schreiben können. Wollen Patientinnen und Patienten dies?

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