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2018 wird es im Ring spannend

An der nächsten Landsgemeinde geht es um viel Kantonsgeld für Glarus Süd und Glarus Nord.

Daniel
Fischli
23.05.17 - 14:50 Uhr
Politik
Abstimmung an der Landsgemeinde 2017 in Glarus.
Abstimmung an der Landsgemeinde 2017 in Glarus.
SASI SUBRAMANIAM

Der Kantonsanteil für die Sanierung der Lintharena in Näfels beträgt voraussichtlich zehn Millionen Franken. Wie stark der Kanton den beiden darbenden Bergbahnunternehmen in Elm und Braunwald unter die Arme greifen will, steht dagegen noch nicht fest. Beide Themen werden die nächste Landsgemeinde vom ersten Maisonntag 2018 beschäftigen. Der Regierungsrat hat heute die provisorische Traktandenliste veröffentlicht.

Neben dem Beitrag an die Lintharena und dem «Masterplan Bergbahnen Glarus Süd» dreht sich auch die Änderung des Finanzausgleichs um Geld. Dieses Traktandum war einmal schon auf die diesjährige Landsgemeinde geplant. Der Landrat konnte sich dann aber nicht darauf einigen, wie stark Glarus Süd und Glarus Nord unterstützt und die Gemeinde Glarus und der Kanton belastet werden sollen. Im Moment sucht wieder die zuständige Kommission nach dem Ei des Kolumbus.

Drei Memorialsanträge

Nicht weniger als drei Memorialsanträge stehen ebenfalls auf der Traktandenliste. Einer ist von den Gemeinden Glarus und Glarus Nord eingereicht worden. Sie wollen wieder Hochwasserschutzmassnahmen finanzieren können, ohne alle Nutzniesser in einem aufwendigen Verfahren zur Kasse beten zu müssen.

Mit dem zweiten Memorialsantrag will die SP das sogenannte Öffentlichkeitsprinzip in den Verwaltungen von Kanton und Gemeinden einführen. Heute sind amtliche Dokumente in der Regel vertraulich, neu sollen sie in der Regel öffentlich und nur wenn nötig vertraulich sein. Die SP will mit dieser Umkehrung das Vertrauen der Bürger in den Staat stärken.

Den dritten Memorialsantrag hat die Organisation Pro Velo eingereicht. Sie will mit einer Änderung des Radroutengesetzes eine Attraktivitätssteigerung der Velowege erreichen.

Für Ersthundehalter will die Regierung wieder ein Kursobligatorium einführen. Dafür muss das Einführungsgesetz zum Tierschutzgesetz geändert werden. In Änderungen der Einführungsgesetze zum Gewässerschutzgesetz und zum Umweltschutzgesetz geht es um Kompetenzabgrenzungen zwischen Kanton und Gemeinden. Mit dem Vermerk «eventuell» werden Revisionen des Bildungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Landwirtschaftsrecht angekündigt. Mit Ersterem könnten die Kompetenzen von Kanton und Gemeinden in der Volksschule neu geregelt werden. In Letzterem sind diverse kleinere Anpassungen vorzunehmen.

Schon länger auf der Pendenzenliste stehen das Strassen- und das Wassergesetz. Erstere kommt jetzt vor die Landsgemeinde, Letztere doch noch nicht. Die Regierung will noch «die Diskussionen auf Bundesebene rund um die Wasserzinsen und die Unterstützung der Wasserkraft mit der am letzten Wochenende von Volk und Ständen angenommenen Revision des Energiegesetzes» abwarten.

Die vorgesehenen Landsgemeindegeschäfte 2018 im Überblick:

– Memorialsantrag SP Kanton Glarus «Öffentlichkeitsprinzip/Öffentlichkeitsgesetz»
– Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Wirksamkeitsbericht 2)
– Änderung des EG zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz
– Masterplan Bergbahnen/Glarus Süd
– Beitrag zur Sanierung Lintharena SGU
– Revision Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport
– evtl. Revision Bildungsgesetz; «Zukunft Volksschule»
– Änderung EG zum Gewässerschutzgesetz, evtl. EG zum BG über den Umweltschutz
– Änderung des Strassengesetzes
– Memorialsantrag Pro Velo Linth «Radroutengesetz»
– Memorialsantrag zweier Gemeinden «Hochwasserschutz»
– Evtl. Änderung EG zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht sowie der kantonalen Ordnungsbussenverordnung

Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert. Mehr Infos

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