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Ein Ja ist ein Ja – vielleicht

Im Puschlav wird am kommenden Sonntag über die Vergabe der Abfallbewirtschaftung an die neue Regione 
Bernina abgestimmt. Was das Ergebnis jedoch bewirken wird, ist noch offen.

16.05.17 - 05:00 Uhr
Politik
Die Abstimmung über den Leistungsauftrag für die Abfallbewirtschaftung im Puschlav findet statt.
Die Abstimmung über den Leistungsauftrag für die Abfallbewirtschaftung im Puschlav findet statt.
ARCHIVBILD

Seit Donnerstagabend ist klar: Die Abstimmung über den Leistungsauftrag für die Abfallbewirtschaftung im Puschlav findet gemäss einem Urteil des Verwaltungsgerichts Graubünden statt. Laut Abstimmungsbotschaft soll die seit dem 1. Januar 2016 aktive Regione Bernina den Abfall der beiden Gemeinden Brusio und Poschiavo bewirtschaften. Die Firma, die diesen Auftrag neu übernehmen soll, ist bereits seit drei Jahren bekannt. Und genau dieser Punkt sorgte in den letzten Tagen für viel Aufregung.

Die bei der Vergabe des neuen Leistungsauftrags leer ausgegangene Firma hatte beim Verwaltungsgericht nämlich Berufung eingelegt. Laut einem Beitrag der Radiosendung «Grigioni sera» von Radiotelevisione Svizzera (RSI) wollte sie so die Abstimmung suspendieren lassen.

Zwei Hauptargumente...

Umstritten waren dabei vor allem zwei Punkte: Zum einen die Auftragserteilung. Diese war beschlossen worden, als die ehemalige Regione Valposchiavo noch für die Abfallbewirtschaftung zuständig war. Anfang 2016 wurde die Regione Valposchiavo jedoch von der neu geschaffenen Regione Bernina abgelöst.  Mit dieser Neuorganisation sei die Auftragserteilung verfallen, argumentierten die Berufungskläger. Deshalb hätte man einen neuen Auftrag erteilen müssen.

Zum andern ist laut den Berufungsklägern die Einheit der Materie bei der Abstimmung vom Wochenende nicht gewährleistet, wie sie in der Radiosendung von RSI argumentierten. Der Grund: Mit einer einzigen Abstimmungsfrage wird am kommenden Wochenende sowohl über die Vergabe des Leistungsauftrags an die Regione Bernina als auch über die Auftragserteilung an die zuständige Firma abgestimmt. Über diese zwei Punkte hätte aber separat abgestimmt werden müssen, so die Berufungskläger.

...und zwei Szenarien

Inzwischen haben die Gemeindepräsidenten von Brusio und Poschiavo, wie eingangs erwähnt, bekannt gegeben, dass das Verwaltungsgericht die Durchführung der Abstimmung für gültig erklärt hat. Trotzdem sind die Diskussionen damit noch nicht zu Ende. «Wenn die Stimmberechtigten Ja sagen, könnte das Verwaltungsgericht die Abstimmung für ungültig erklären. Das, weil ein Teil der Berufungsklage noch hängig ist», sagt Orlando Lardi, Präsident der Regione Bernina. Wenn die Stimmberechtigten jedoch Nein sagen, fallen die noch hängigen Teile der Berufung weg. «Bei einem Nein müssten wir also wieder bei Null anfangen», so Lardi.

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