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«Nein zum schädlichen Energiegesetz!»

Vergangene Woche wurde ein überparteiliches Komitee gegen das neue Energiegesetz gegründet.

01.05.17 - 19:00 Uhr
Politik
Laut dem Komitee würde mit der neuen Energiestrategie die Sonnen- und Windenergie massiv gefördert und finanziell unterstützt.
Laut dem Komitee würde mit der neuen Energiestrategie die Sonnen- und Windenergie massiv gefördert und finanziell unterstützt.
MARCO HARTMANN

In der vergangenen Woche wurde ein überparteiliches Komitee gegen das neue Energiegesetz gegründet. Das Komitee steht unter dem Co-Präsidium von Grossrat Heinz Dudli, Zizers (BDP) und Nationalrat Heinz Brand, Klosters (SVP). Das Komitee, welchem zahlreiche Wirtschaftsvertreter angehören, lehnt das neue Energiegesetz vor allem deshalb ab, weil es zu hohen finanziellen Belastungen von Privaten und Unternehmen führt. Für den Kanton Graubünden hätte es zudem eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Folge.

Laut dem Komitee würde mit der neuen Energiestrategie die Sonnen- und Windenergie massiv gefördert und finanziell unterstützt. Dadurch wird die Energieproduktion aus Wasserkraft erheblich konkurrenziert und benachteiligt. Die vorübergehende Unterstützung der Grosswasserkraft vermag diese längerfristige Bevorzugung anderer Energieproduktionen nicht auszugleichen. Mit dem neuen Energiegesetz entstünden für den Kanton Graubünden damit dauerhafte Wettbewerbsnachteile bei der Stromproduktion.

Wind- und Solarenergie würde sich zudem ausschliesslich bei viel Sonne und Wind in genügender Menge produzieren und generieren lassen. Die fehlende Bandenergie (dauernde Stromversorgung) fehlt dagegen und führt zu Instabilität im Stromnetz. Dadurch besteht die Gefahr von «Black-Outs», was für Unternehmen höchst problematisch wäre. Ein Stromausfall in den Tourismusunternehmen hätte für den Kanton verheerende Folgen in verschiedenster Hinsicht, so das Komitee weiter.

Durch die mit dem Energiegesetz einhergehende Verteuerung der Treibstoffe und angeblichen Benachteiligung von Allradfahrzeugen, ergebe sich eine starker Nachteil für Berggebieten, die verkehrstechnisch nicht besonders gut erschlossen sind.

Weiter heisst es, dass das neue Energiegesetz zu einem Umbau der Energieversorgung der Schweiz führe, was letzlich in einer Planwirtschaft enden würde. Zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit brauche die Bündner Wirtschaft aber genau das Gegenteil, meint das Komitee. Das neue Energiegesetz fördere auch den Bau neuer Windkraftwerke, wodurch auch in Graubünden neue Windturbinen wie jene in Haldenstein entstehen sollen. Bündner Unternehmen würden ausserdem mit dem neuen Energiegesetz durch teureren Strom sowie höhere Benzin- und Ölpreise stärker zur Kasse gebeten.

Ebenfalls hätte das Energiegesetz ein Verbot von Ölheizungen ab 2029 zur Folge. Auch würden eine höhere Energieeffizienz unter anderem im Gebäudebereich, die Beachtung von Energievorschriften bei Gebäuderenovationen, die Pflicht zum Einbau von Energiemessgeräten und weitere Massnahmen von den Hauseigentümern verlangt, wie das Komitee gegen das Energiegesetz schreibt.

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Mein Kommentar ist eine detaillierte Beschreibung des Betrugs mit dem Energiegesetz (EnG). Er umfasst zwei Seiten DIN A4.

«Nein zum schädlichen Energiegesetz!»
Leider fehlt im Bericht der SÜDOSTSCHWEIZ das Wichtigste, was nicht ungesagt bleiben darf. Nämlich die Behauptung der «erneuerbaren Energie». Im BuBü (Bundesbüchlein) wird diese Behauptung 36 Mal wie-derholt, so dass keiner auf die Idee kommt, sie könne falsch sein. Diese vom Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) inszenierte Behauptung wird seit 10 Jahren von mehreren Physikern und Meteoro-logen bestritten. Die IPCC ist ein Anhängsel der UNO und wird von New York aus gesteuert, dort wo auch die private Federal Reserve Bank und die Stock Exchange ihren Hauptsitz haben. Die US-Finanzoligarchie. Wer die anthropogene (von Menschen gemachte) Klimaerwärmung bestreitet, wird von den Massenmedien als Verschwörungstheoretiker denunziert. Und zwar ungeachtet dessen, dass in jedem Physikbuch der Energieerhaltungssatz zu lesen ist:
«In einem abgeschlossenen System ist die Summe aller Energien konstant. Die Gesamtenergie bleibt er-halten. Energie kann weder erzeugt noch vernichtet werden. Sie kann nur von einer Form in andere For-men umgewandelt oder von einem Körper auf andere Körper übertragen werden.» Erneuerbare Energie gibt es nicht. Ich komme weiter unten mit einem Beweis, den alle selbst prüfen können darauf zurück.
Die Worte «erneuerbare Energie» im BuBü zur Irreführung der Stimmbürger zu gebrauchen, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Die Ausrede, nichts gewusst zu haben, ist unglaubhaft. Es gibt in deutscher Spra-che seit 2007 Literatur zu diesem Thema. Auch viele Internet-Beiträge befassen sich damit. Gemäss Bun-desgerichtsentscheid 117 IV 139 «soll Art. 146 StGB vor täuschungsbedingten Schädigungen des Vermö-gens schützen.» Allein die CO2-Abgaben von bisher 300 Franken schätzen Bundesrat und Parlament neu auf 450 Mio. Franken pro Jahr (BuBü S. 7). Hinzu kommen CO2-Gebühren für 6 Mio. Personenwagen, ge-schätzt bisher 600 Mio. Franken/Jahr (ei.). Diese Abgaben sollen gemäss (BuBü S. 7) für Neuwagen ver-schärft werden und neu auch CO2-Gebühren für Lieferwagen und Sattelschlepper dazukommen.
Im zweiten Teil des BuBü wird 32 Mal das Molekül CO2 genannt, jedoch nicht ein einziges Mal erklärt, was CO2 ist und welche gefährlichen Auswirkungen es hat, sodass die Erzeugung von CO2 mittels «Straf»-Gebühren vermindert werden soll. Solche Irreführungen sind inakzeptabel. Auf S. 6 und 7 des BuBü liest man die Worte «Energieverbrauch senken» … es «sinke der CO2-Ausstoss». Und diese Vorschriften ge-mäss EnG, obschon CO2 ein unverzichtbares Nutzgas für Flora und Fauna ist, also für Pflanzen, Tiere und Menschen, und sein Anteil in der Atmosphäre an der unteren Grenze dessen ist, welche das Leben ermög-licht. Es braucht keine besonders hohe Intelligenz, dies zu wissen. Pflanzen nehmen das CO2 auf und mit Hilfe von Wasser und des Sonnenlichts wandeln sie CO2 in Kohlenhydrat um. Übrig bleibt der Sauerstoff, den sie ausscheiden. Wer ein Energiegesetz konzipiert, im Parlament mitdiskutiert, aber nichts davon weiss, sitzt ganz bestimmt am falschen Platz. Solche Irreführungen sind inakzeptabel. Zum Glück gibt es Aus-nahmen, Mitbürger die das Referendum möglich gemacht haben.
BuBü Seite 5. «Der Bau von Kernkraftwerken wird verboten». Im sechsten Jahr nach dem Reaktorunfall in Fukushima, bauen die Japaner bereits ein neues AKW. Und in der Ukraine, 25 Jahre nach der Explosion des Tschernobyl-Reaktors, sind zwei neue im Bau. Vier mit insgesamt 15 Reaktorblöcken stehen in Betrieb. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hat nach Fukushima intensive Arbeit geleistet und Sicherheitsbestimmungen erarbeitet und gesetzliche Normen erlassen. So müssen Schweizer Kernkraftwerke dem schwerstmöglichen Erdbeben der Stärke 9 standhalten können. Ich zitiere aus dem ENSI-Bericht:
«Die Anlagen in der Schweiz müssen Erdbeben beherrschen, die sich einmal in 10'000 Jahren ereignen können [125 Generationen, Anm. ei.]. Zudem hat das ENSI kurz nach dem Reaktorunfall in Fukushima ver-langt, dass die Kernkraftwerke nachweisen, ob sie ein 10'000-jährliches Erdbeben beherrschen. Der Nachweis wurde 2012 von allen Anlagen erbracht [Hervorhebung ei.]. 2016 hat das ENSI neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer KKW festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten.» Von der fünfjährigen Arbeit des ENSI und den sicherheitsrelevant positiven Resultaten ist im BuBü nichts zu lesen.
Die einzigen drei Seiten im Bundesbüchlein, die Lob verdienen, sind die Argumente des Referendumskomitees unter dem Präsidium von Grossrat Heinz Dudli, Zizers (BDP) und Nationalrat Heinz Brand, Klo-sters (SVP), sowie zahlreichen Wirtschaftsvertretern: Deren Argumente können nur ein NEIN zum EnG sein: Unbezahlbar! Rund 200 Milliarden Franken in 30 Jahren! Umgerechnet auf einen Haushalt mit vier Person jährlich 3200 Franken höhere Kosten und Steuern! Ölheizungen sollen verboten und alles soll teu-rer werden! Autofahrer müssen CO2-Zwangsgebühren zahlen! die Landschaft soll verschandelt werden! [Der Anreiz für Touristen verloren gehen. Anm. ei.] (BuBü S. 13). Hinzu kommen CO2-Gebühren für 6 Mio. Personenwagen, sowie neu auch für Lieferwagen und Sattelschlepper von geschätzt nochmals 170 Mio. Franken pro Jahr (ei.).
Man muss für die Komiteemitglieder Verständnis haben, wenn sie wegen der Verleumdung «Verschwö-rungstheoretiker» nicht gegen die «erneuerbare Energie» opponiert haben, sondern sich auf die extrem hohen Kosten insgesamt und die Einschränkungen für jeden von uns, und die neuen Vorschriften: Zwang zu teure Heizungen, Installationen und Anlagen zu kaufen, und das Autofahren verteuern. Und wenn das EnG für die Erhöhung des Netzzuschlags für den Vier-Personen-Haushalt 40 Franken pro Jahr vorsieht (BuBü S. 9), kann sich jeder heute schon vorstellen, dass aus 40 schnell 120 Franken werden. Eine Teue-rung wie bei den «günstigeren» Krankenkassenprämien! Auf Seite 5 des BuBü ist zu lesen: «Der Bau neu-er Kernkraftwerke wird verboten.»
Ich habe Verständnis für Menschen, die sich ängstigen. Auch mit der Klimaerwärmungslüge soll uns Angst gemacht werden. Desgleichen mit Atomkraftwerken (AKW). Was uns nicht gesagt wird: Nach Fukushima-Daiichi haben die Japaner schon 9 neue Atomkraftwerke geplant. Und in der Ukraine (vormals UdSSR) sind 25 Jahre nach Tschernobyl 2 neue AKW im Bau, 4 AKW mit 15 Reaktorblöcken sind in Betrieb. Das AKW Tschernobyl explodierte am 26. April 1986. Im Jahr 2000 wurde es stillgelegt.
In einem abschliessenden Bericht der Internationalen Atomenergie-Organisation ist im Internet ( https:// www.kernenergie.ch/de/unfall/fukushima.html ) im zweiten Absatz zu lesen: «Der Reaktorunfall verursachte keinen einzigen Todesfall. Niemand erkrankte akut. Es sind auch langfristig keine gesundheitlichen Folgen zu erwarten, weder für Arbeiter noch für Bevölkerung. Dies belegt der neueste und umfassende Bericht der IAEA vom Herbst 2015, der von rund 180 Experten aus 42 Ländern erstellt wurde.» (Todesfälle gab es durch Ertrinken und Gebäudezusammenbruch wegen der Wasserfluten des Tsunami, Anm. ei.)
Abschliessend bleibt noch zu beweisen, dass der Energieerhaltungssatz richtig ist. Ein Beweis den jedes 10jähre Mädchen nachvollziehen und verstehen kann. Wir benötigen vier Sachen dafür: Ein Küchenherd (am besten ein Gasherd), eine kleine Pfanne gefüllt mit kaltem Wasser, eine Tasse Kaffee, Milch oder Tee. Verifikation: Tasse mit Getränk füllen und ins Wasserbad stellen. Gashahn öffnen, anzünden (oder Koch-platte auf Stufe 5 stellen). Beobachten Sie, was passiert: Das Wasser beginnt langsam zu kochen, Sie se-hen und fühlen die heisse Flamme (Energie) und beobachten die aufsteigenden Wasserblasen, dann das sprudelnde Wasser. Nach wenigen Minuten hat das Getränk in der Tasse die gewünschte Trinktemperatur.
Wir konstatieren: Das Feuer hat seine Energie (Hitze) an das Kochgeschirr und das Wasser übertragen, ein Teil davon an die Küchenluft. Das kochende Wasser hat seine Energie an die Tasse und an das Getränk übertragen. Die anfängliche Energie ist nach wie vor dieselbe wenn man alle Teile, an die sie abgegeben wurde, zusammenzählt. Die Energie hat sich um kein Joule (Energieeinheit) oder Teil davon vermindert oder vermehrt, sie hat sich bloss von einem Körper auf den/die anderen übertragen. Keine Energieerneue-rung. Dasselbe gilt technisch sinngemäss für Photovoltaik und Windturbinen. Beide verbrauchen noch be-vor sie Energie abgeben können Energie für ihre Herstellung. Dann für ihren technischen Unterhalt und später für ihren Abbau aus Altersgründen.
Kernkraftwerke, die kein CO2 produzieren, sollen verboten und durch vom Wetter abhängige, kostenträchti-ge Alternativenergien ersetzt werden. Es erwarten uns Kosten in dreistelliger Millionenhöhe, Teuerungen und neue Gebühren. Höchst fragwürdig ist, dass die Herstellung von karbonisierten Getränken wie CO2-Blöderliwässer, Bier- oder Coca Cola nicht verboten wird, sondern deren Produzenten, wie in Indien die Heiligen Kühe, verschont bleiben.
Im Hintergrund der Energieerneuerungen steht die US-Finanzoligarchie. Angst ist ihr Mittel zur Macht. Mit dem Klimaschutz werden riesige Geschäfte gemacht. Seit 2005 gibt es den Handel mit CO2-Emissionszertifikaten, die zum Ausstoss des klimaschädlichen CO2 berechtigen. Die Zertifikate sind ein Handelsob-jekt der Klimasünder. Der EU-Emissionshandel ist das international wichtigste Instrument bei der Bekämp-fung von CO2 beim fiktiven Klimaschutz. Die Details sind dem Laien schwer zugänglich und die detaillierte Erklärung ist für diesen Bericht zu umfangreich.
Die von den Lügenmedien behauptete anthropogene Klimaerwärmung findet nicht statt, weil der Mensch keine Möglichkeit hat das Weltklima «zu lenken», so wenig wie er die Erde statt von Westen nach Osten sich umgekehrt drehen lassen kann.
Darum am 21. Mai ein Nein zum schädlichen Energiegesetz.
Mit freundlichem Gruss, Ernst Indlekofer, Postfach 169, 4018 Basel.
Copyright Ernst Indlekofer

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