Mit aller Kraft für den Proporz
Mit einer Verkleinerung des Parlaments auf 90 Grossräte will die SP Graubünden das Proporzsystem quasi durch die Hintertüre einführen. Zudem soll das geltende Majorzsystem erneut die Richter beschäftigen.
Mit einer Verkleinerung des Parlaments auf 90 Grossräte will die SP Graubünden das Proporzsystem quasi durch die Hintertüre einführen. Zudem soll das geltende Majorzsystem erneut die Richter beschäftigen.
Die Befürworter für eine Wahl des Grossen Rats nach dem Proporz geben nicht auf. Nun wollen sie auf zwei zwei Fronten gegen das ungeliebte Majorzsystem vorgehen.
Auf der einen Seite werden sich die Gerichte zu den Parlamentswahlen 2018 erneut mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Auf der anderen Seite doppelte die SP-Grossratsfraktion mit einem Auftrag im Parlament nach. Dennoch ist klar: Die Grossratswahlen 2018 werden erneut nach dem Majorzsystem ausgerichtet werden. So werden sie jedenfalls von der Regierung im Kantonsamtsblatt ausgeschrieben. Im Gegensatz zu den Wahlen 2014 wird die Wahl aber nicht erst im Nachhinein mittels Stimmrechtsbeschwerde vor Gericht angefochten.
SP-Fraktionsauftrag
Davon geht zumindest alt CVP-Grossrat Vincent Augustin aus. Denn der auf Verwaltung- und Staatsrecht spezialisierte Anwalt glaubt, dass die Beschwerde gegen die Grossratswahlen von 2014 vor Bundesgericht eine gute Chance gehabt hätte, wäre sie bereits bei der Ausschreibung der Wahlen eingereicht worden. Weil diese jedoch erst nach den Wahlen erfolgte, trat das Bundesgericht materiell auf die Beschwerde gar nicht ein.
Zusätzliches Auffangnetz der SP
Dass dieses Versäumnis bei den Wahlen im kommenden Jahr ausgemerzt wird, steht für den Fraktionspräsidenten der SP, Andreas Thöny, ausser Frage. Sollten allerdings die Richter das Majorzsystem weiterhin zulassen, hat die SP letzte Woche mit ihrem Fraktionsauftrag ein Auffangnetz bereitgestellt. Darin fordert die Partei eine Verkleinerung des Grossen Rats auf 90 Sitze. Damit, so wird agumentiert, sei eine Effizienzsteigerung des Parlaments verbunden.
Entscheidend ist jedoch Punkt 3 des Auftrags. «Das Wahlverfahren garantiert, dass die Stimmen der Wählerinnen und Wähler möglichst gleich zur Zusammensetzung des Grossen Rats beitragen.», heisst es da.
Mit anderen Worten: Die Wahlkreise sollen ungefähr gleich gross sein, damit eine faire Wahl gewährleistet ist. Dies ist heute nicht der Fall. So waren 2014 im kleinsten Wahlkreis Avers nur 159 Stimmen für ein Grossratsmandat nötig, in Chur jedoch mindestens 2300. Thöny gibt denn auch zu, dass die SP mit ihrem Auftrag einen weiteren Pfeil im Köcher haben will, sollte der gerichtliche Weg scheitern.
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