Ist die Einführung von Tempo 30 zu bürokratisch?
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden startet heute in eine wohl eher langweilige Aprilsession. Gegen 20 Anfragen und Aufträge sollen beantwortet und diskutiert werden.
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden startet heute in eine wohl eher langweilige Aprilsession. Gegen 20 Anfragen und Aufträge sollen beantwortet und diskutiert werden.
Nach den Fraktionssitzungen vom Dienstagmorgen wird Standespräsident Michael Pfäffli die Aprilsession im Grossratsgebäude in Chur um 14 Uhr eröffnen. Anschliessend stehen bis Mittwochabend vorab die Beantwortung von zahlreichen Anfragen (9), Aufträgen (11) und einer Interpellationen auf dem Arbeitsplan. Dazu Wahlen in die Vorberatungskommission für den Zusammenschluss der Gemeinden Thusis und Mutten (Junisession 2017) und in die Kommission für Staatspolitik und Strategie.
Anfragen, die zu Diskussionen Anlass geben könnten, sind jene von Beat Deplazes (SP, Chur) betreffend der Erteilung von Tempo-30-Zonen. Der Aufwand für ein entsprechendes Gutachten habe sich in den vergangenen vier, fünf Jahren verdoppelt bis verdreifacht, argumentiert der Antragssteller. Die Regierung argumentiert, dass das Verfahren weder komplizierter noch bürokratischer als früher sei. Und eine Rückkehr zur alten kantonalen Praxis sei aufgrund der bundesrechtlichen und gerichtlichen Vorgaben nicht möglich. In Graubünden gibt es derzeit um die 120 Tempo-30-Zonen.
Wintersicher über den Oberalp
Ein weiterer Auftrag, der heute zu reden geben könnte, ist jener von Heinrich Berther (CVP, Disentis). Er möchte die Verfügbarkeit und Bahnverbindung über den Oberalppass im Winter verbessern. Die nicht wintersichere Verbindung und die mehrtägigen Unterbrüche seien für die gesamtwirtschaftliche Situation der Surselva und des Urserentals gravierend, so Berther. Der Bund will für die Planungsperiode 2020 bis 2023 13 Milliarden Franken zugunsten der Meterspurbahnen, also auch für die Rhätische Bahn und die Matterhorn Gotthard Bahn investieren. Berther und die Mitunterzeichnenden möchten, dass die Bündner Regierung beim Bundesamt für Verkehr die Finanzierung für die Programmvereinbarung beantragen.
Erst im März hat eine Lawine am Oberalp die Geleise der Matterhorn Gotthard Bahn verschüttet und die Zugsverbindung mehrere Tage unterbrochen.
Einführungsklassen und Sterbetourismus
Voraussichtlich am Mittwoch dürfte der Auftrag von Bruno Claus (FDP, Chur) betreffend Wiedereinführung der Einführungsklasse in Graubünden diskutiert werden. Claus fordert, dass die Einführungsklassen zwischen Kindergarten und Schule wieder eingeführt wird. Diese schaffe kognitive, sprachliche, motorische und soziale Voraussetzungen für den Übertritt in die zweite Regelklasse. Der Lehrstoff der 1. Klasse werde verteilt auf zwei Jahre erarbeitet. Dadurch stünden zusätzliche Lernzeit und Zuwendung durch die Lehrperson zur Verfügung.
Die Regierung argumentiert, dass die Zielgruppe für die Einführungsklasse klein sei. Schüler mit Teilleistungsschwächen, Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten, integrativer Sonderschulung oder Schüler mit Fremdsprachigkeit würden nicht zur Zielgruppe einer neuen Einführungsklasse gehören, so die Regierung. Sie hätten Anspruch auf Unterricht in einer Regelklasse mit entsprechender individueller Förderung. Ein weiteres Argument für die Regierung zur Nichtwiedereinführung seien die nicht unwesentlichen Mehrkosten. Die Regierung ist jedoch bereit den Auftrag Claus im Sinne der Erwägungen entgegenzunehmen.
Und ebenfalls für Diskussionsstoff könnte die Anfrage von Nicoletta Noi-Togni (parteilos, San Vittore) zum Sterbetourismus aus dem Ausland im Moesano sorgen. So habe der Verein Liberty Life, deren Inhaberin Ende 2015 die Betriebsbewilligung durch den Tessiner Staatsrat entzogen worden war, seinen Sitz unter dem Namen Nuovi Orizzonti von Biasca (Tessin) nach Cama.
Die Regierung beantwortete die Anfrage wie folgt: 1. Der Regierung sind keine Netzwerke von Gesundheitsfachpersonen bekannt, die Sterbehilfe im Misox anbieten. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass das Anbieten indirekter oder passiver Sterbehilfe keiner Bewilligung bedarf. Generell gäbe es in diesem Bereich nur wenige gesetzliche Vorgaben.
Philipp Wyss ist Wirtschaftsredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Mehr Infos
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.