Hier geboren, hier aufgewachsen – und bald auch mit rotem Pass?
Sie sind in der Schweiz aufgewachsen, sprechen unsere Sprache und haben sich unsere Kultur angeeignet – nur wählen und abstimmen dürfen die Ausländer der dritten Generation nicht. Bundesrat und Parlament möchten, dass deren Einbürgerung bald einfacher wird. Am 12. Februar stimmen wir darüber ab.
Sie sind in der Schweiz aufgewachsen, sprechen unsere Sprache und haben sich unsere Kultur angeeignet – nur wählen und abstimmen dürfen die Ausländer der dritten Generation nicht. Bundesrat und Parlament möchten, dass deren Einbürgerung bald einfacher wird. Am 12. Februar stimmen wir darüber ab.
Die Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation soll auch in Zukunft nicht automatisiert erfolgen. Die Voraussetzungen bleiben dieselben, aber das Verfahren soll einfacher werden.
Auch wenn die Schweizer Stimmbevölkerung am 12. Februar Ja sagt zum Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration, müssen diese auch künftig klare Voraussetzungen erfüllen:
- in der Schweiz auf die Welt gekommen, mindestens fünf Jahre die Schule in der Schweiz besucht haben, maximal 25 Jahre alt
- ein Elternteil muss in der Schweiz die Schule besucht haben
- eine Grossmutter oder ein Grossvater muss in der Schweiz gelebt haben
- Beherrschung einer Landessprache
- Steuern und andere Rechnungen müssen bezahlt werden
- Bundesverfassung muss akzeptiert werden
Dank eines erleichterten Einbürgerungsverfahrens sollen Ausländer der dritten Generation nicht nur wie wir leben und handeln können, sondern auch bei Abstimmungen und Wahlen an der Urne mitreden. (so)
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