Kein Znacht im «Bolgen Plaza»
In «Ruchs Rubrik» beleuchtet Christian Ruch Bedenkliches, Merkwürdiges und Lustiges aus der Region Südostschweiz und darüber hinaus. Heute über Richter.
In «Ruchs Rubrik» beleuchtet Christian Ruch Bedenkliches, Merkwürdiges und Lustiges aus der Region Südostschweiz und darüber hinaus. Heute über Richter.
Wir leben in Zeiten der Verweigerungshaltung: Wallonien will kein Ceta, Bob Dylan keinen Nobelpreis und das Bundesgericht kein Znacht im Davoser «Bolgen Plaza». Die Bündner versetzt natürlich nicht so sehr die Wallonie in Wallung, sondern dass im «Bolgen Plaza» par ordre de Lausanne nun schon um 19 Uhr Feierabend ist. Auch ich muss gestehen, dass mich die Prioritäten in diesem Land doch etwas erstaunen: Während sich im Toggenburg Tausende von Neonazis austoben dürfen, ohne dass dagegen jemand ein- schritte, werden halbwegs friedliche Gäste in Davos höchstrichterlich vor die Tür gesetzt.
Da «Ruchs Rubrik» für knallharten Recherchejournalismus bekannt ist, habe ich mir mal die Begründung des Bundesgerichts zu Gemüte geführt und darin Erstaunliches gefunden. Besonders prickelnd finde ich die Aussage, dass «aus Sicht des Wintersports kein Bedürfnis» bestehe, im «Bolgen Plaza» «auch noch das Abendessen einzunehmen». Bisher dachte ich immer, für den Wintersport seien Schnee- und Pistenver- hältnisse relevant. Dass das Bundes- gericht auch seine kulinarischen Bedürfnisse definieren muss, wusste ich nicht. Sie etwa?
Warum der Wintersport kein Nachtessen im «Bolgen Plaza» braucht, steht im nächsten Satz: «Wer mit dem Skisport fertig ist, kann das Bolgen-Areal verlassen und entweder nach Hause fahren oder sich in einem der zahlreichen Restaurants im (…) angrenzenden Davos Platz verpflegen.» Angesichts solcher Aussagen wäre es wünschenswert, dass das Bundesgericht auch gleich noch anordnet, in welchen Restaurants genau man wie viele Kalorien zu sich nehmen darf. Und dass der Wintersportnachwuchs – «So, Schluss jetzt, Gustav Geronimo Gandalf!» – in den bundesger. bew. Lokalitäten weder mit Pommes um sich werfen noch mit dem Ketchup spielen darf. Ich meine, wenn schon Reglementierung, dann aber so richtig!
Doch Urteil ist Urteil und guter Rat jetzt teuer. Einen Ausweg gibt es allerdings: Laut Medienberichten heisst der Kläger ja mit Nachnamen Compagnoni. Vielleicht sollte ihn das «Bolgen Plaza» – schliesslich ist Nomen Omen – zum Kompagnon machen. Was meinen Sie, wie der dann will, dass der Laden läuft! Auch noch nach 19 Uhr.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.