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Ja, du darfst!

Das Allemansrätt, zu Deutsch Jedermannsrecht, ist aus meiner Sicht eine der grossen Errungenschaften der nordischen Länder, insbesondere der Schweden. Das Jedermannsrecht (Allemansrätt) erlaubt es dir, dich in schwedens Natur frei zu bewegen. Du brauchst keine Angst zu haben mit einem Ruf «runter von meinem Land» verjagt zu werden. Klar, wenn du durch einen bestellten Acker oder durch eine privaten Gemüsegarten «tschalpst», dann gibt auch in Schweden Ärger.

Südostschweiz
17.06.16 - 16:42 Uhr
Ereignisse

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Wandern nach Lust und Laune und Eigenverantwortung. Bild Hoga Kusten/imagebank.sweden.se

Ich hätte gestern gegen Abend schwören können, dass ihr heute etwas über das «Schwedenrot» lesen wollt. Ich war schon auf dem Weg in die Kupfergrube in Falun, als ich gesehen habe, dass das Thema «Jedermannsrecht» einen Gump auf Platz 1 in der Wunschliste gemacht hat. Kein Problem, ihr entscheidet. Die Kupfergrube habe ich natrürlich trotzdem besucht. Die Geschichte dazu könnt ihr dann im Juli auf meiner Webseite nachlesen.

Nun aber zum Allemansrätt. Davon habe ich nämlich bei meiner Fahrt von Falun nach Åmot, wo ich bis Samstag bin, auch profitiert. Der Weg führte mich über eine ziemlich verlassene Landstrasse durch Wälder und an Seen vorbei. Da entdecke ich ein besonders lauschiges Fleckchen, dummerweise eingezäunt. Das macht in Schweden aber nichts. Man darf solche Grundstücke betreten und z.B. picknicken. Also habe ich mich da an den See gesetzt und Pause gemacht. Mach das mal in der Schweiz.

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Baden erlaubt, wenn du niemanden störst. Bild Heléne Grynfarb/imagebank.sweden.se

In Bezug auf das Jedermannsrecht gibt es aber einige Dinge zu beachten. Damit es funktioniert, braucht es Verantwortungsbewusstsein von allen Menschen, welche die Natur benutzen. Hier die wichtigsten Spielregeln. Ich habe diese auf der Webseite der Stiftung Stiftelsen «Håll Sverige Rent» gefunden.

1. Ich respektiere den Hausfrieden.

Du darfst dich beinahe überall in der schwedischen Natur und in den Wäldern frei bewegen. Dies gilt jedoch nicht für Häuser und Gärten. In einigen Fällen ist es möglicherweise schwierig, festzustellen, wo ein Garten beginnt und endet. Achte auf:

  • Zäune, Mauern, Hecken oder natürliche Grenzen wie Flüsse oder Bäche
  • Rasen in der Nähe eines Privathauses
  • Eingepflanzte Blumen, Obstbäume oder Gemüsegärten
  • Schuppen, Gewächshäuser und Hütten

2. Ich stelle nur ein Zelt auf, wo es erlaubt ist.

Du darfst für eine Nacht oder, solange du den Eigentümer nicht störst bzw. die Umgebung nicht schädigst, ein Zelt aufstellen. Denke daran, nicht auf empfindlichen Böden, Weideland, landwirtschaftlich genutzten Flächen und bestellten Feldern zu zelten.

Halte Abstand zu Gebäuden, Strassen oder historischen Stätten. Wenn du in der Nähe eines Hauses oder Gebäudes oder eine grösseren Gruppe bist, hol dir die Erlaubnis des Eigentümers ein.

3. Ich mache kein Feuer auf oder in der Nähe von Felsen oder an Stellen, an denen sich das Feuer leicht ausbreiten kann.

Wenn du eine Stelle für dein Lagerfeuer wählst, achte darauf, dass es sich nicht ausbreiten oder die Umgebung schädigen kann. Am besten nutzt oder machst du selbst eine Feuerstelle und hältst das Feuer klein und unter Beobachtung.

Mache kein Feuer auf oder in der Nähe von Felsen, da Felsen Risse bekommen können.

Entferne alle Spuren eines offenen Feuers, bevor du gehst. Mach kein offenes Feuer, wenn Brandgefahr besteht oder während längerer Trockenperioden.

Nationalparks und Naturschutzgebiete haben üblicherweise strenge Regeln für Lagerfeuer. Bei Brandrisiko kannein Verbot von Lagerfeuern ausgesprochen werden. Wende dich an die Behörden vor Ort, um zu erfahren, ob Lagerfeuer verboten sind.

4. Ich hinterlasse keine Abfälle.

Es ist strengstens verboten, Abfall zu hinterlassen. Die Lösung ist denkbar einfach. Nimm deine Abfälle mit nach Hause. Selbstverständlich kannst du die Abfälle in Abfalleimern entsorgen, wenn welche vorhanden sind.

5. Ich weiss, wie ich im Wald mein Geschäft verrichte.

Sofern du dich nicht auf einem offiziellen Campingplatz befindest, gibt es üblicherweise keine Waschräume oder Toiletten. Suche dir ein stilles Örtchen weit abseits von offenen Gewässern, Flüssen und Bächen und halte Abstand zu Gebäuden und Nutztieren. Vergrabe Fäkalien in einem kleinen Loch und decke sie zu. Hinterlass kein sichtbares Toilettenpapier.

 

6. Ich verursache keine Schäden an Wald und Boden

Das Jedermannsrecht gilt für Wälder, Gehölze und den Boden. Denke jedoch daran, dass Feldfrüchte, aufgeforstete Wälder oder andere empfindliche Stellen nicht beschädigt werden dürfen.

Bleib auf gekennzeichneten Wegen und Pfaden, um Schäden zu minimieren, insbesondere, wenn du mit dem Fahrrad unterwegs bist oder reitest. Denke auch daran, dass eine Gruppe wahrscheinlich mehr Schaden anrichtet als eine einzelne Person.

7. Ich schliesse immer das Tor.

Du darfst durch ein Tor gehen oder über einen Zaun klettern, um Flächen zu erreichen, in denen das Jedermannsrecht gilt, vorausgesetzt du durchquerst dabei keinen Garten und sörst den Eigentümer nicht.

Halte sicheren Abstand zu Nutztieren. Klettere nicht über Tore, Zäune, Deiche oder Hecken, sofern es eine Alternative in der Nähe gibt, und schliesse das Tor, wenn du durch bist. Wenn du über einen Zaun klettern musst, achte darauf, nichts zu beschädigen.

8. Ich pflücke keine gefährdeten Pflanzenarten.

Du darfst Wildbeeren und Blumen pflücken, Pilze sammeln und heruntergefallene Zweige und Reisig aufheben. Einige Pflanzen sind gesetzlich geschützt. Daher darfst du diese nicht pflücken oder sammeln. Weiter darfst du keine Zweige, Äste, Rinden, Blätter, Eicheln, Nüsse oder Harz von jungen Bäumen abbrechen oder abreissen. Selbstverständlich ist es verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu fällen.

9. Ich achte auf die Regeln, die in geschützten Bereichen gelten.

In geschützten Bereichen wie beispielsweise Nationalparks und Naturschutzgebieten gelten bestimmte Regelungen, die das Jedermannsrecht einschränken oder möglicherweise sogar erweitern. Finde heraus, was in den Bereichen gilt, in denen du bist oder die du besuchen möchten. Achte auf die Hinweise auf den Schildern in den Parks.

10. Ich habe meinen Hund an der Leine.

Dein Hund darf dich in die Natur begleiten, allerdings herrscht vom 1. März bis zum 20. August Leinenzwang. Du solltest deinen Hund an der Leine führen und keine Felder mit Jungtieren wie Kälbern und Lämmern betreten. Im Frühling und Sommer benötigen die Wildtiere absolute Ruhe. Selbst der friedlichste Hund kann dann durch seine blosse Anwesenheit grossen Schaden anrichten. Auch in der Zeit ohne Leinenzwang muss der Hund so beaufsichtigt werden, dass er weder Mensch noch Tier stört noch ihnen Schaden zufügt. Bitte hinterlasse ausserdem keinen Hundekot.

11. Ich achte auf Menschen und Tiere, während ich die schwedische Natur geniesse.

Natürlich macht es grossen Spass mit deinem Fahrrad über die Waldwege zu brettern und auf einem Pferd zu reiten. Denke aber bitte daran, dass das andere Menschen und auch Tiere stören kann. Das Jedermannsrecht gilt für alle. Lasse vor allem im Frühsommer Sorgfalt walten, denn zu diesem Zeitpunkt schlüpfen die Vögel und das Tierleben ist besonders empfindlich.

12. Ich schwimme nur an Stellen, wo es erlaubt ist.

Du darfst beinahe überall in Schweden schwimmen gehen, sofern die Badestelle nicht neben einem Privathaus liegt oder der Zugang verboten ist, um Vögel oder Robben zu schützen.

Dieselben Regeln gelten für das kurzzeitige Vertäuen Ihres Bootes. Du darfst dein Boot an einem fremden Kai befestigen, vorausgesetzt du befindest dich nicht in der Nähe eines Privathauses oder störst den Besitzer nicht. Weiter darfst du dein Boot auf dem Meer, auf Seen oder auf anderen Wasserwegen fahren, vorausgesetzt es gibt keine Verbote oder Einschränkungen.

Jetski-Fahrzeuge dürfen nur in bestimmten Bereichen gefahren werden. Wenden dich an die regionalen Behörden vor Ort für weitere Informationen.

13. Ich fahre ein Kraftfahrzeug nur dort, wo es gestattet ist.

Das Jedermannsrecht gestattet nicht, dass du mit einem Kraftfahrzeug durch die Natur und Wälder Schwedens fährst. Geländefahrten sind mit einigen wenigen Ausnahmen in Schweden verboten. Parke dein Fahrzeug immer direkt neben der Strasse, solange dabei der Boden nicht beschädigt, der Grundbesitzer nicht gestört oder die Strsse in irgendeiner Weise blockiert wird.

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Zelten in freier Natur? Kein Problelm, wenn du die Regeln einhältst. Bild Henrik Trygg/imagebank.sweden.se

Gesunder Menschenverstand hilft

Wenn du jetzt diese einfachen Regeln gelesen hast, dann merkst du schnell, dass du mit einer gesunden Portion Menschenverstand und Selbstverantwortung ziemlich weit kommt. Die Natur ist da, damit sich jeder Mensch darin aufhalten kann. Wenn alle Rücksicht nehmen und sich an die Regeln halten, dann nimmt die Natur keinen Schaden und alle Profitieren davon. Das Jedermannsrecht ist kein Gesetz im eigentlichen Sinne und ist nicht schriftlich festgehalten. Es ist einfach ungeschriebenes Gesetz.

Im Gespräch mit verschiedenen Schweden habe ich herausgefunden, dass es in letzter Zeit durch den wachsenden Tourismus vermehrt zu Problemen gekommen ist. Gewisse Leute, auch aus der Schweiz, benehmen sich in der Natur wie Sau und kümmern sich weder um Abfall noch um die Privatsphäre anderer.

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Pilze und Beeren für den Eigenbedarf darfst du überall sammeln. Bild Jonas Overödder/imagebank.sweden.se

Stellt euch vor, ihr dürft hier gratis im Wald campieren, Beerenpflücken, Fischen wenn ihr es vernünftig angehen lässt. Schweden stellt Reisenden mit Wohnwagen und Wohnmobilen massenhaft kostenlose Stellplätze (als Ergänzung der Campingplätze) zur Verfügung. Da darf man doch erwarten, dass man diese sauber zurücklässt.

Zum Schluss noch ein kleiner Seitenhieb auf den Tourismus und die Politik in unserem Kanton. Schaut euch mal das Jedermansrecht in Schweden an und dann kommt man vielleicht auf die Idee, dass es nicht so eine gute Idee ist, das Campieren überall zu verbieten und für die Langlaufloipen Geld zu verlangen.

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